Klimatisierte Gesamtschule .... Hitzefrei?
Hallo @ all .....
eine Frage, die mich bei dem Wetter sehr beschäftigt.... und zwar:
Mein Sohn geht aufs Gymnasium .... diese Gesamtschule ist mit einer Klimaanlage ausgestattet .... aber die läuft nur im Sekretariat, Lehrerzimmer und im Direktorenzimmer ...
Was ist nun, mit morgen z.b. ..... wie wir alle wissen, soll es ja sehr sehr heiss werden. Dürfen die Kinder dann Hitzefrei verlangen, wenn die Klimaanlage in den Klassenzimmern nicht eingeschaltet ist ..????
Danke schonmal für ehrliche Kommentare ..... doofe Sprüche dürft ihr gern behalten .... sind ja schliesslich eure ....
LG .... =))
4 Antworten
Hitzefrei ist nichts, was man verlangen kann. Hitzefrei wird entweder für das ganzen Bundesland ausgesprochen (dann kommt es im Radio, also morgen Radio anmachen) oder der Direktor der Schule spricht es aus. Manchmal wird auch die ersten 2 Stunden Unterricht gemacht, da es da ja meist noch nicht so heiß in den Klassen ist und dann werden die Kinder gehen gelassen.
Aus Wikipedia:
"An Schulen
Für Schulen gibt es in manchen Ländern Erlässe.
In Hessen lautet die derzeitige Regelung: An Tagen, an denen durch ungewöhnlich hohe Temperaturen im Schulgebäude der Unterricht beeinträchtigt ist, kann der Schulleiter in Absprache mit benachbarten Schulen, den Unterricht nach der fünften Schulstunde beenden.[3]
In Schleswig-Holstein gab es bis 1998 eine Richtlinie, die besagte, dass hitzefrei gegeben werden kann, wenn bis 11 Uhr 25 Grad im Schatten erreicht werden.[4] Seitdem gilt:
„Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen im Sommer entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter im Rahmen der Fürsorgepflicht ob und in welchem Umfang Unterricht erteilt werden kann.“[5]
In Rheinland-Pfalz war bis 31. Dezember 1990 eine konkrete Hitzfrei-Regelung gegeben.[6] Seitdem gilt:
„Die Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit für die Durchführung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule (§21 Schulgesetz) in eigener Zuständigkeit, ob die klimatische Situation in der Schule, in einzelnen Klassen- und Fachräumen die Erteilung von Unterricht gestattet.“[7]
In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell die Regelung:
„bei großer Wärme in den Schulräumen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Hitzefrei gegeben wird. Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27° C. Bei weniger als 25° C ist Hitzefrei nicht zulässig. In der Sekundarstufe II gibt es kein Hitzefrei.“[8][9]
In Baden-Württemberg entscheiden derzeit die Schulleiter frei für ihre Schule. Vor dem Jahr 1975 galt folgende Regel:
„Wenn um 10 Uhr das Thermometer über 25 Grad im Schatten kletterte, dann durfte der Schulleiter entscheiden, ob es hitzefrei gibt.“["
Es geht beim Hitzefrei nur darum, dass es heiß ist, wenn es draußen heiß ist, sollte der Leiter sie nicht nach draußen schicken. Aber wenn die Schule klimatisiert ist, hat es schon ein Unterschied. In der Pause kann man dann zur Klimaanlage & dann sich abkühlen lassen.
Anders ist es mit einer Schule, die nicht klimatisiert wird, da muss der Leiter entscheiden, ob weiter Unterricht ist.
Kommt vielleicht aufs Bundesland an, hier gibt es für die größeren (außerhalb der Grundschule) kein hitzefrei. Und ich bin mir nicht ganz sicher, ob es für die Grundschulen nicht auch abgeschafft wurde.
nein, hitzefrei ist keine pflicht