Arbeitsraum unerträglich heiß, jedoch kein Ventilator erlaubt?

3 Antworten

Wenn es Vorhänge gibt, ziehe die Zu wenn nicht ziehe dir Weiße sachen an oder rede einfach mit deinem Chef denn ab 35 ist das einfach viel zu heiß zum arbeiten


Markus373 
Beitragsersteller
 10.07.2023, 18:31

Falls du meinst 35 Grad „draußen“, dann ist das im Sommer ja kaum möglich, denn es ist öfters sehr warm. Und leider gibt’s bei uns kein „Hitzefrei“.
aber durch die Vorhänge, habe ich das Gefühl, steht die heiße Luft noch mehr im Raum…

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Beim Dreh in der Maske haben wir bei der Arbeit unsere Füße in eine Schüssel mit kaltem Wasser gehalten und uns nasse kalte Handtücher in den Nacken gelegt

Dafür ist der Arbeitgeber verantwortlich und wenn du zum Beispiel mehr Pausen machen kannst.


gordiorbi  10.07.2023, 17:31

Generell soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Es sei denn, die Außentemperatur ist höher – dann gilt eine Obergrenze in Räumen von 35 Grad. Das hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) in der Richtlinie für Arbeitsstätten festgelegt.

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gordiorbi  10.07.2023, 17:32

Ab 30 Grad Innenraumtemperatur muss der Chef eine weitere Aufheizung der Räume vermeiden und seinen Beschäftigten Kühlung verschaffen. Beispielsweise durch Jalousien an den Fenstern, die vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Drucker und Kopierer werden dann nur noch in Betrieb genommen, wenn es unbedingt sein muss. Darüber hinaus sollten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern kostenlos kaltes Wasser oder Eistee zur Verfügung stellen.

Natürlich lassen sich auch Gleitzeitregelungen in besonderer Weise ausschöpfen: So ist es möglich, die Arbeitszeit in die kühlen Morgen- oder Abendstunden zu verschieben oder zusätzliche Pausen einzulegen und auch die Arbeitsintensität zu reduzieren.

Nur wenn Arbeitgeber bei mehr als 30 Grad am Arbeitsplatz nichts davon oder nicht genug tun, um nach Aufforderung für Abhilfe zu sorgen, oder das Thermometer am Arbeitsplatz 36 Grad anzeigt, dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung im Einzelfall verweigern – ohne Sanktionen oder auch Gehaltseinbußen fürchten zu müssen.

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