Klimakleber: Machen die beim Kleben nicht eine "nicht angemeldete Demonstration oder Versammlung"?

12 Antworten

Ja, denn eine Versammlung definiert sich wie folgt:

Eine Versammlung i.S.d. Art. 8 GG ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen Erörterung oder Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung.

Dass sie nicht angemeldet ist, ändert nichts daran, dass es sich um eine Versammlung handelt. Allerdings macht sich der Leiter einer nicht angemeldeten Versammlung strafbar (was ziemlich ins Leere läuft, wenn sich kein Leiter zu erkennen gibt).

Wie bei jeder Versamlung, kann sie aber mit Auflagen versehen oder unter bestimmten Umständen aufgelöst werden.

Es handelt sich übrigens regelmäßig weder um eine Spontan- noch um eine Eilversammlung, denn der Tenor der Versammlung steht in keinem Zusammenhang mit einem Ereignis, das sich erst kürzlich ereignet hat, noch mit einem Ereignis, das sich in den nächsten 48 Stunden ereignen wird.

Das wissen nur jene, welche dort auf den Straßen sitzen. Sie werden das vorher kaum öffentlich kund tuen ;-)

Ausserdem: Sobald der erste Polizist eintrifft, wird einfach eine Spontandemonstration angemeldet. Das ist rechtlich in Ordnung.

Nur wird die Polizei diese natürlich nicht genehmigen, wenn sich daraus eine Verkehrsbehinderung oder Verkehrsgefährdung ergibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

AntonAntonsen  11.05.2023, 12:42
Sobald der erste Polizist eintrifft, wird einfach eine Spontandemonstration angemeldet. Das ist rechtlich in Ordnung.

Die Klimakleber kritisieren das allgemeine Handeln der Bundesregierung und nicht etwa ein konkretes spontanes Ereignis. Daher handelt es sich nicht um Spontanversammlungen, die ein Einhalten der Anmeldefrist unmöglich machen.

Nur wird die Polizei diese natürlich nicht genehmigen

Versammlungen bedürfen keiner Genehmigung.

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Zu dieser Frage könnte es schwierig sein, das zu erklären. Ich kann es sagen, dass das bei ihnen eigentlich nicht so ist.

Die Aktionen fallen unter die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) – unabhängig ob sie nun als Demonstration angemeldet ist oder nicht. Demonstrationen sind ein Bestandteil des demokratischen Diskurses und haben deshalb einen besonderen Schutz. Auch Versammlungen, die zuvor nicht angemeldet wurden, werden vom Grundgesetz geschützt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verliert eine Versammlung grundsätzlich nur bei "kollektiver Unfriedlichkeit" den grundgesetzlichen Schutz, also bei "aggressiven Ausschreitungen" oder "Gewalttätigkeiten", nicht aber schon bei bloßen Behinderungen Dritter.

Klima-Proteste: Darf man Aktivisten von der Straße entfernen? | BR24

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bachelor of Science in Earth and Climate Sciences

Das Problem an einer Anmeldung wäre, dass die Polizei schon vor Ort wäre, wenn sie dort ankommen. Dann wäre der Effekt Autos zumindest für eine Weile aufzuhalten verpufft und würde nicht funktionieren.