Kleine Hütte im Wald für Übernachtung mit Freunden bauen, erlaubt?
Hallo,
Hab eine Frage.
Ich wollte mit 2 Freunden (wir sind 16 falls es eine Rolle spielt) mal im Wald so Survival machen, halt mal eine Nacht übernachten und paar Tage dort chillen und wollten deswegen irgendwo tiefer im Wald so ne kleine Hütte oder wie man es nennen kann aus Holz bauen, wo wir drinne übernachten würden.
Die Hütte würden wir auch danach abbauen falls en nötig wäre und wir würden dafür keine Bäume abholzen oder sowas wir würden nur so größere Stöcke die schon rumliegen benutzen und auch alles sauber halten.
Wäre es in Rheinland-Pfalz erlaubt?
Falls nicht was wären die Konsequenzen?
99% würde warscheinlich eh keiner dort kontrollieren oder etwas machen, aber frage halt mal so
Danke im Voraus
5 Antworten
Hi FresheTaube118,
die Landeswaldgesetze und das Bundeswaldgesetz sind in der Hinsicht sehr strickt. Ihr braucht dafür ein Privatwald und dann dürft ihr dort nicht alles machen. Es gibt etliche Outdoor-Influencer die man unter anderem in Youtube-Videos sieht wie diese eine Hütte bauen. Meist ist das privater Wald und dann auch nur für die Produktion der Videos gebaut worden.
Kommt auf den Wald an.
Staatswald ohne Naturschutz oder Park oder sonst was, ist das Biwaknieren erlaubt. Nicht allerdings das Zelten!!!!!
Ist euer Biwak an 2 Seiten offen, ist es vermutlich erlaubt.
Allerdings nur unter Vorbehalt, ich weiß ja nicht was für ein Wald es ist.
Nur Feuer ist ein absolutes No-Go. Ein YouTuber musste deswegen über 1000 Euro Strafe zahlen.
Es ist die unglückliche Formulierung und die Auslegung.
Jeder hat das Recht bestimmte Wälder zu Erholungszwecke zu betreten. Schlaf zählt ebenfalls dazu, dafür gibt es sogar ein Gerichtsurteil.
Zelten ist verboten! Das stimmt so und man kann es auch nicht weg diskutieren. Laut dem Richter ist ein Zelt nach allen Seiten hin geschlossen. Ein aufgespanntes Trap nicht.
Zum Glück bin ich kein Anwalt, solche Diskussionen und Auslegungen, würde mir über die Zeit den letzten Nerv rauben.
Nur Bayern hat meines Wissens nach die Gesetze dementsprechend angepasst, also ist es dort grundsätzlich verboten.
Schaue dir die Videos von dem Typen an, der erklärt das, sogar mit Quellen. Er hat mehrere davon, weil immer wieder was gefragt wird.
Den Typen („Ein Man. im Wald“) kenne ich und der weiss in der Regel wovon er spricht .
Danke für die Antwort Sehe ich genauso Ist schwieriges Terrain 👍
Der Typ ist schon speziell, doch hat er wirklich Ahnung. Im mehreren Teilen wird das genau erklärt. Er hat sogar unterschiedliche Paragraphen der Bundesländer rausgesucht.
In einem seiner Videos wird ne App vorgestellt. Diese App zeigt dir genau wo du bist und was du dort darfst. Ist aber nicht für alle Bundesländer.
Kleine Hütte im Wald für Übernachtung mit Freunden bauen, erlaubt?
Nein, das ist nicht erlaubt.
Es gibt kein Niemandsland, jeder Wald gehört irgendwem. Und Ihr habt auf fremder Leute Grundstück nichts zu bauen, egal woraus.
Das Landeswaldgesetz erlaubt nur das Betreten auf vorhandenen Wegen zu Erholungszwecken.
Siehe hier, da habe ich das schonmal im Detail beschrieben: biwakieren-bei-hoher-waldbrandgefahr#answer-465245330
Falls nicht was wären die Konsequenzen?
Die Höhe der Strafe ist irrelevant, oder befolgst Du nur Gesetze wenn die angedrohte Strafe hoch genug ist? Es ist verboten. Also haltet Euch daran.
Nein, das ist nach den Landeswaldgesetzen der allermeisten Bundesländer nicht erlaubt.
Das hab ich Mal eben auf die Schnelle gefunden
https://www.waldhilfe.de/eine-huette-im-wald-bauen-ist-das-erlaubt/
Da im Artikel geht es um eine Hütte im eigenen Wald.
Der Fragesteller will die aber auf fremder Leute Grundstück errichten.
Ich hab insgesamt drei Artikel gepostet, wo ausführlich erklärt wird, welche Straftaten man begeht, wenn man einfach irgendwelche Behausungen im Wald in Deutschland baut oder Bushcraft mit survival betreibt. Das ist ausführlich genug, um ein Überblick über das ungefähre Maß der Auswirkungen zu erahnen. Bitte, wenn schon, dann alle meine Posts lesen.
Ich hab insgesamt drei Artikel gepostet
Oben in der betreffenden Antwort ist nur einer. Und darauf bezieht sich mein Hinweis.
Das ist nicht wirklich sinnvoll auf nur ein Drittel einer Antwort zu reagieren. Passiert halt. Fehler macht jeder. Hast halt überlesen. Ist sehr heiß heute. Alles gute.
Also ich meine wir wollen dort kein Haus bauen oder so sondern so ganz kleines dings wo man auch vielleicht nur auf Knie rein kann wo wir drinne schlafen werden vielleicht 2M x 2M oder so
Ändert nichts hier ein Artikel aus dem Jahr 2022 https://www.wochenblatt-dlv.de/regionen/schwaben/wildwuchs-selbstgebaute-unterstaende-wald-568648
Hier nochmal speziell für Bushcraft https://www.livingactive.de/blog/bushcraft-in-deutschland-was-ist-erlaubt/
Und genau diese Art der Unterscheidung (wo man es nur an den Gegenständen festmacht die verwendet werden und wo es plötzlich erlaubt sein soll, wenn man es nur anders nennt und andere Dinge für die gleiche Sache verwendet) bezweifle ich.
Wenn das „wilde zelten“ verboten ist, dann ist die Tätigkeit als solche gemeint, nicht der Gegenstand mit dem es gemacht wird. Da geht es dem Staat doch sicher nicht darum, das er „speziell die Verwendung von Zelten bestrafen möchte, die Tätigkeit als Solche (nur mit anderen Mitteln) aber OK findet“.
Das kannst Du mir nicht erzählen, dass das die Intention des Gesetzes ist.