Kleinanzeigen betrug?

5 Antworten

Bist du dir denn wirklich sicher, daß sie das arglistig verschwiegen hat und nicht einfach nur nicht gewusst haben könnte? Denn nur wenn sie das arglistig verschwiegen hat würde dies einen Betrug darstellen.

Wenn die Haftung für Sachmängel beim Kauf nicht wirksam ausgeschlossen wurde dürftest du aber einen Anspruch auf Sachmängelhaftung gegen die Verkäuferin haben, sofern du beweisen kannst, daß der Sachmangel bereits bei Lastenübergang bestand. Verweigert die Verkäuferin die Beseitung des Sachmangels so kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wenn die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen sein sollte ist die Sache wohl dein Problem, sofern sie dir den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat.


Ekeorlrl 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 07:28

ja es ging seid anfang an nicht hab gesagt dann bitte wenigstens 50 zurück sie meinte auch ja sber dann wieder nein

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asdundab  14.06.2024, 09:08
@Ekeorlrl
"ja es ging seid anfang an nicht"

Aber kann es nicht auch sein, daß ihr die anderen Mängel einfach nur nicht aufgefallen sind?

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Von Experte Margita1881 bestätigt

Da wirst Du Pech haben:

Rechtlich muss der Käufer bei einem Privatkauf zweifelsfrei nachweisen (!), dass er genau diesen Artikel von genau diesem Verkäufer gekauft hat; dass der Mangel schon vor der Übergabe an ihn bestand, der Verkäufer davon wusste und dass er ihm das arglistig verschwiegen hat.

Außerdem hätte er den Artikel vor der Übergabe und vor der Bezahlung überprüfen können und auch müssen.

Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf auch keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate, und zwar völlig unabhängig davon, ob der Verkäufer die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hatte.

Und nein, die Polizei ist für zivilrechtliche Dinge nicht zuständig.


asdundab  14.06.2024, 09:06
"der Verkäufer davon wusste und dass er ihm das arglistig verschwiegen hat."

Das stimmt nur, wenn die Sachmängelhaftung wirksam augeschlossen wurde.

Andernfalls muß der Verkäufer für den Sachmangel auch haften wenn er ihn nicht kannte.

Den Beweis zu führen, daß die Kaufschache vom Verkäufer stammt dürfte bei einem Handy nicht sonderlich schwer fallen, bzw. i.d.R. unstrittig sein.

Das einzig relevante, das der Käufer beiweisen muß ist, daß der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Da hier naheliegend ist, daß der Kamera-Mangel vermutl. mit dem Diesplayschaden vermutlich einhergeht und der Käufer sich vermutlich zeitnah nach Übergabe beim Verkäufer gemeldet hat dürfte in diesem Fall vermutlich (sehr grobe Einschätzung!) der Anscheinsbeweis dafür zu erbringen sein.

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Sie hat dir eine Rückabwicklung angeboten - ohne persönlichen Kontakt, was ich nach deiner kurzen "Frage" hier nur zu gut verstehe.

Dass dir das nicht passt, ist klar: du willst das Ding schließlich zum halben Preis behalten und setzt sie dafür mit Drohungen unter Druck - man könnte fast meinen, dass DU der wahre Abzocker bist...

Das war kein Betrug, sondern (sorry) Dummheit!

Man kauft kein bereits defektes Elektrogerät, wenn man nicht das know how hat weitere Fehler ausfindig zu machen. Allgemein klingt das alles nach einer Nacht-und-Nebel-Aktion.

Klar ist die Situation jetzt blöd für dich, aber wenn das vor Gericht ginge, dann hättest du vermutlich wenig Chancen, sofern ihr keinen schriftlichen Vertrag gemacht habt oder du Zeugen hast.


Ekeorlrl 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 07:30

Meine freundin hatte das handy gehotl sie hatte zz hause gesagt es lödt nicht und als ich u mein freund es geholt haben hat es auch nicht richtig geladen

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blacksheepkills  14.06.2024, 07:32
@Ekeorlrl

Das ist ja noch schlimmer! Also hat ein Dritter das Handy geholt ohne zu richtig prüfen...?!

Wer sagt, dass es da nicht kaputt gegangen ist...

Sorry, du bleibst auf dem Gerät sitzen und dein Geld ist futsch!

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asdundab  14.06.2024, 07:24
"aber wenn das vor Gericht ginge, dann hättest du vermutlich wenig Chancen, sofern ihr keinen schriftlichen Vertrag gemacht habt oder du Zeugen hast."

Naja, Sachmängelhaftungsansprüche hat er grundsätzlich schon, sofern die Sachmängelhaftung nicht explizit vertraglich ausgeschlossen wurde. Er müßte nur beweisen, daß der Mangel schon bei Übergabe bestand; das scheint hier doch sehr naheliegend.

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blacksheepkills  14.06.2024, 07:30
@asdundab

Ok, dann treiben wir das Ganze mal auf die Spitze:

Der Verkäufer behauptet das Handy als defekt und somit ohne Gewährleistung verkauft zu haben. Es gibt keinerlei Zeugen. Aussagen gegen Aussage... Zumal ja anscheinend auch in der Anzeige irgendwas von Defekten stand...

Der Käufer hat also gewusst, dass es sich nicht um ein einwandfreies Gerät handelt.

 Er müßte nur beweisen, daß der Mangel schon bei Übergabe bestand

Das kann ein Gutachter und Handyspezialist herausfinden. Der kostet aber Geld. Ich denke mittlerweile wird der Wert des Handy überschritten und das Verfahren eingestellt.

Auch muss man davon ausgehen, dass der FS nicht ganz auf der Höhe ist, wenn man sich den Text betrachtet. All das mindert irgendwelche Schadenersatzansprüche... Wäre ich der Verkäufer hätte der FS mit meinem Anwalt Null Chancen.

Sorry, ist zwar nicht die feine Art, aber das Leben ist nun mal nicht immer fair...!

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Jaridien  14.06.2024, 07:40
@asdundab

Recht haben und Recht gekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Bei dem geringen Streitwert ist der Aufwand um Recht zu bekommen jedenfalls einiges teurer als der Wert an sich.

Am besten das Ding weiterverkaufen, aber mit einer guten Mangelbeschreibung und schriftlichem Kaufvertrag.

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asdundab  14.06.2024, 09:16
@blacksheepkills
"Der Verkäufer behauptet das Handy als defekt und somit ohne Gewährleistung verkauft zu haben. Es gibt keinerlei Zeugen. Aussagen gegen Aussage... Zumal ja anscheinend auch in der Anzeige irgendwas von Defekten stand...
Der Käufer hat also gewusst, dass es sich nicht um ein einwandfreies Gerät handelt."

Ein Hinweis auf einen (konkreten) Defekt ist kein Ausschluß der Sachmängelhaftung, sondern lediglich eine Eigenschaftsbeschreibung. Nicht beschriebene andere Defekte sind dann trotzdem weiterhin Abweichungen von der vereinbarten bzw. üblichen Eigenschaft der Kaufsache, mithin Sachmängel.

Wenn der Verkäufer vorliegend für Sachmängel haften muß muß er somit für diese einstehen.

"Das kann ein Gutachter und Handyspezialist herausfinden. Der kostet aber Geld. Ich denke mittlerweile wird der Wert des Handy überschritten und das Verfahren eingestellt."

Im Zivilrecht kann nichts eingestellt werden. Wenn der Kläger klagt und die Parteien sich nicht einigen (gerichtlicher Vergleich) oder der Kläger die Klage zurücknimmt dann muß das Gericht darüber entscheiden. Rechtsverfolgungskosten hat i.d.R. allein die unterliegende Partei zu tragen.

Des Weiteren ist hier durchaus auch eine Beweisführung als Anscheinsbeweis bzgl. der äußeren Umstände denkbar (Zusammenhang beider Defekte ist nahliegend, Schadensmeldung sehr kurz nach Übergabe, ...).

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blacksheepkills  14.06.2024, 10:16
@asdundab

Mag sein, aber wie bereits gesagt wurde: Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe...

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Wenn du bar bezahlt hast, hast du es persönlich abgeholt. Du hattest also Gelegenheit, es vor dem Kauf direkt vor Ort auf Funktionsfähigkeit zu testen. Das hast du nicht getan.

Warum?


Ekeorlrl 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 07:24

Konnte schlecht mit laden prüfen da es ja an einer haltestelle war der treff

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LeWe23  14.06.2024, 07:25
@Ekeorlrl

Es gibt Powerbanks. Die kann man einstecken und mitnehmen. So kann man Handys und andere Geräte überall laden.

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Ekeorlrl 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 07:26
@LeWe23

Naja hatte keine ihre bewertung war top hatte gesagt 45€ zurpck hatte sie gesagt ja und jetzt gubt sie das nicht mal zurpck

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LeWe23  14.06.2024, 07:30
@Ekeorlrl

Und? Was hat das damit zu tun, ungeprüft bei Fremden ein altes Handy zu kaufen?

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