Klassenarbeit vorverlegt - erlaubt?
Hallo!
Wir hätten nach rechtzeitiger Ankündigung am Mittwoch, den 22.06 eine Chemiearbeit geschrieben. Nun hat der Chemielehrer heute einfach spontan gesagt, dass wir die Klassenarbeit morgen schreiben. Ist das rechtlich erlaubt? Ich lebe in BW und besuche die 9. Klasse eines Gymnasiums.
Danke im Voraus!
5 Antworten
Ist das rechtlich erlaubt... Da könnte ich schon wieder reinhauen. Kaum über den Tischrand gucken können, aber schon mit Gesetzen ankommen.
Wenn du wissen willst, ob das erlaubt ist, dann schau doch im Gesetz nach. Wer groß mit Gesetzen um sich schmeißen will, der muss sie auch lesen können.
Die andere Sache ist: Ob nun Mittwoch oder Dienstag geschrieben wird ist völlig egal. Wer es bis Dienstag nicht kann, der kann es bis Mittwoch auch nicht.
Soweit ich weiß müssen Klassenarbeiten angekündigt werden, einen konkreten Rahmen hierfür gibt es rein gesetzlich aber soweit ich weiß nicht.
Offen gestanden finde ich eine Vorverlegung um einen Tag, nachdem auch Termingerecht angekündigt wurde, nicht soderlich dramatisch. Das klassische Argument iht hättet nicht genug Zeit gehabt greift hier in meinen Augen nicht unbedingt.
Klassenarbeiten sind in der Regel nach § 8 Abs.1 NVO anzukündigen, in besonderen Fällen kann aber hiervon abgewichen werden, z.B. bei Nachschreibearbeiten.
HIer nochmal das Zitat. Ich hab mir die Fundstelle auch angeschaut... anzukündigen JA, Zeitraum ist gesetzlich nicht genannt, der Rest der Norm befasst sich damit dass die Arbeiten gleichmäßig aufs Schuljahr verteilt werden sollen und der Anzahl von Klassenarbeiten an einem Tag oder in einer Woche... aber das ist hie ja, denke ich, unbeachtlich, denn an der Verrückung um einen Tag wird die Gleichmäßigkeit der Verteilung wohl nicht scheitern.
Wann genau hat der Lehrer das angesagt? Eine Klassenarbeit muss mind. eine Woche vorher angekündigt werden. Wenn er aber z.B. erst am Freitag gesagt hat, dass die Klassenarbeit am 22. geschrieben werden darf, ist das nicht gestattet.
Ja ne, das meinte ich nicht. Wann er euch gesagt hat, dass er die Arbeit am 22. schreibt. Selbst wenn, man lernt nicht erst auf den letzten Tag, bei einer guten Vorbereitung sollte das morgen kein Problem darstellen.
Grundsätzlich müssen Klassenarbeiten mindestens eine Woche vorher angekündigt werden. Das Termine mal verschoben bzw. vorgezogen werden, kommt in Ausnahmefällen auch einmal vor. Erlaubt ist dies, solange es vom Rahmen her (1 Woche vorher) immer noch passt.
Meine Schulzeit ist lange her ... aber soweit ich weiß, sind sogar unangesagte Klassenarbeiten erlaubt. Im Extremfall schreibt ein Lehrer NUR unangesagte KA's. Dass er das so tut, muss er aber wohl zu Schuljahresbeginn ankündigen.
Er hat es uns heute gesagt.