Klarna rechnung , geld wurde zurückgeschickt?
Hallo zusammen,
Unszwar Ich habe schuhe bestellt. Mein Vater hat das Geld überwiesen per klarna jedoch wurde daa Geld zurückgeschickt und wir haben eine Mahnung erhalten das wir das Geld zahlen sollen . Wie kann sowas passieren ? Ist euch schonmal so etwas passiert
3 Antworten
Am besten du rufst mal beim Kundenservice an un klärst die Sache.
Nach der Mahnung dauert es nicht lange und du bekommst Post vom Inkassobüro.
Wenn das Geld zurücküberwiesen wurde, muss es zuvor irgendwo kurz gebucht worden sein.
Auch der Zeitpunkt, wann der Buchungsauftrag stattgefunden hat, lässt sich auch im Nachhinein belegen.
Vielleicht müssen bei klarna, Kunde und Kontoinhaber identisch sein.
klarna bietet auch Ratenzahlungen an und der Käufer.
Das dein Vater Geld überweist, rechtfertigt klarna jedoch auf das Konto zuzugreifen, was eine Forderung besteht.
Ich weiß es nicht. Wäre auch unüblich. Aber wundern, wenn sowas in den AGB steht, würde ich mich auch nicht.
TIPP: Am Besten du rufst da persönlich an. Der Vorteil liegt klar auf der Hand. Wenn du anrufst wird dein Fall geöffnet und du kannst die Sache beschreiben und bitten, eine entsprechende Notiz veranlassen. Z.B. dass du den Betrag umgehend auf eine andere Art überweist.
Reagieren musst du auf jeden Fall. Die fackeln da nicht lange mit dem Inkasso-Dienst. Bei einer Forderung von 30,- EUR sind bis um die 80,- EUR an Inkasso-Gebühren gerechtfertigt.(Ohne die Hauptforderung).
Über die Inkassokosten gibt es online zig Tabellen und Rechenbeispiele
Aber auch kostenlose Inkasso-Kosten-Rechner
Google-Tipp: Inkassogebühren berechnen.
Hallo Kevin,
vielen Dank für die Info. Offensichtlich hast du Recht. Dann muss ich mich allerdings fragen, mit welcher Berechtigung es zum einen Inkasso-Unternehmen gibt? Und auf welcher Rechtsgrundlage werden Inkassogebühren verlangt. Im Gegensatz zum Verbraucher, müssten die Inkasso-Typen, doch wohl über die gesetzlichen Bestimmungen Bescheid wissen.
Ich muss mich mal intensiv damit beschäftigen. Einen ersten Überblick konnte ich mir aber bereits hier machen:
AG Brandenburg an der Havel · Urteil vom 23. Juli 2012 · Az. 37 C 54/12https://openjur.de/u/436949.html
Wirklich sehr aufschlussreich !!
KLARNA UND DIE INKASSO-DIENSTE TEILEN SICH EIN POSTFACH:
Die Klarna GmbH gibt es nun 1 x in Köln:
Klarna GmbH
Im Media Park 8
50670 Köln
Aber auch in München:
Klarna GmbH
Theresienhöhe 12
80339 München
2013 hatte Klarna AB eine Adresse in Nürnberg:
Klarna AB
Postfach: 900162
90492 Nürnberg
Das selbe Postfach hat IDENT Inkasso AB & SEGORIO Inkasso.
Beides offensichtlich Tochterunternehmen von Klana
Mein Eindruck: Klana ist auf dem Vormarsch und das sehr erfolgreich.
2017 wurde die neue Firmenzentrale in München erröffnet:
Umso wichtiger wird es werden, dass sich Verbraucher gut informieren.
Nochmals vielen Dank für den informativen Tipp. Ich werde mich jetzt damit beschäftigen.
Vielleicht hat die Kundennummer oder Rechnungsnummer gefehlt und die konnten das nicht zuordnen.
Hallo,
Hast du nen Beweis das sie das Geld zurückgeschickt haben wenn ja schreib doch mal den Support an.
Aber nicht durchsetzbar. Ein Bezahldienst braucht für sein Mahnwesen keine Hilfe eines anderen Bezahldienstes, daher sind die Inkassokosten im Zusammenhang mit Klarna grundsätzlich NICHT durchsetzbar.
Ferner bliebe die Frage ob die Einschaltung eines Inkassobüros überhaupt statthaft wäre. Denn wenn die Zahlung korrekt erfolgte, ergo offensichtlich zuzuordnen gewesen wäre, dann befände sich Klarna nun in Annahmeverzug und könnte vom Schuldner keinerlei Verzugsschaden verlangen.
Über die Inkassokosten gibt es online zig Tabellen und Rechenbeispiele
Klar, nur helfen die leider nicht dabei festzustellen wann und ob eine Forderung durchsetzbar ist. Sie geben nur den Inhalt ohne Kontext der § 13 RVG und des VV wieders.