Klage wegen Verweigerung der Semestergebühren?

9 Antworten

Die werden halt das Geld einfordern, das ihnen vertraglich zusteht.

Die ordentliche Exmatrikulation erfolgt in der Regel immer zum Semesterende. Der Wunsch nicht mehr studieren zu wollen dürfe kein Grund für die sofortige Exmatrikulation sein.

Ob du auch zur Hälfte des Semseters kündigen kannst müsste im Vertrag drinnen stehen.

Ist das nicht prinzipiell ausgeschlossen, dann würde ich davon ausgehen, dass geleistetes auch gezahlt werden muss, also das halbe Semester, wenn du nach diesem keine Dienste mehr in Anspruch genommen hast.

Im Regelfall kündigt man zum Ende des Semesters. In deinem Vertrag müssten auch Kündigungsfristen stehen. Schau da bitte mal nach. Ich gehe aber stark davon aus, das die Uni in diesem Fall im Recht ist und du zahlen MUSST. Wenn du die Zahlung verweigerst kommen zuerst Mahngebühren und später auch noch Anwaltkosten etc. hinzu. Am günstigsten wäre es für dich, wenn du zahlst. Du kannst natürlich auch in der Uni anrufen und mal fragen, ob denen vielleicht ein Fehler unterlaufen wäre, da du schon eher kündigen möchtest.

Du hast doch sicher einen Vertrag unterschrieben. Und wenn die Uni im Recht ist, kann sie die Summe einklagen, allerdings kommen dann noch mehr Kosten auf Dich zu.

Kommt darauf an, was in deinem Vertrag mit der Uni geregelt ist. Steht dieses Entgelt der Uni danach zu können sie dieses auch einklagen (sofern der Vertrag nicht gesetzeswidrig ist).

Ob sie das tun kommt auf den Willen der Uni an der Durchsetzung und eventuell, wie sie deine Kreditfähigkeit einschätzen.