Kitaplatz Kündigen?

3 Antworten

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Ihr könnt nach den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen den Platz kündigen, aber euer Kind natürlich schon jetzt schon in der neuen Einrichtung eingewöhnen. Für die Überschneidung müsst ihr aber dann doppelt zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Mutter 🤱🏼

Ventus833 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 15:17

Ja da steht aber man darf nicht in dieser Zeit nicht in einen anderen Kita unterbringen oder sollte ich es einfach nicht sagen?

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Qiboo  26.04.2023, 15:22
@Ventus833

Wie lautet denn die genaue Formulierung?

Ich würde fristgerecht kündigen wenn ich den Vertrag bei der anderen Einrichtung unterschrieben habe. Alles andere geht die nichts an. Wenn ich den neuen Platz schon während der Kündigungsfrist habe, dann würde ich dort auch die neue Eingewöhnung schon starten und mein Kind in der alten direkt abmelden.

Normalerweise ist ein Wechsel kein Problem und der Platz kann umso schneller wieder neu besetzt werden

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Ventus833 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 15:26
@Qiboo

So lautet sie: Haben die Eltern den Ausspruch einer solchen Kündigung zu vertreten, besteht einen Verpflichtung zur bezahlen der betreuungsgebühren bis zum ende der ordentliche Kündigungsfrist fort. Die Eltern verpflichten sich während der Vertragtzeit, ihr Kind in keiner anderen Kita betreuen zu lassen. verstoßen sie gegen diese Verpflichtung, haben sie der Einrichtung einen dadurch Verlust staatlicher und kommunaler Förderung zu ersetzen

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Ventus833 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 15:28
@Ventus833

Denn Platz habe ich bei der neuen nur bekommen, weil das Jugendamt einen kontingentplatz erstellt hat. Wir haben heute eine Nachricht bekommen, dass der Kleiner in Juli anfangen kann und die Schwester erst in September.

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Qiboo  26.04.2023, 15:31
@Ventus833

Wird euer Platz denn gefördert?
Sprech sonst mal mit der Leitung, dass der Beitrag gezahlt wird ist ja verständlich. Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sie auf die Betreuung bis Vertragsende bestehen, so würden sie ja ein Kind weniger betreuen müssen und bekommen trotzdem das Geld.

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Ventus833 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 15:34
@Qiboo

Tatsächlich kriegen wir von der wirtschaftlichen Jugendhilfe die beiden Plätzen finanziert und das Jugendamt wollte auch reden, wenn man den Platz nicht in juli kündigen kann, ob man dann weiterhin bezahlt wird, bis die kündigen rechtswirksam gekündigt wurde. Die neue Kita ist wunderbar die ist nur 10 Minuten entfernt und muss mit dem Kinder keinen Bus. Seit sie dort betreut werden sind sie nur Krank und husten seit Januar ob man das als Grund geben kein IDK

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Qiboo  27.04.2023, 12:35
@Ventus833

Ich würde fristgerecht kündigen und mit der Leitung reden, vielleicht wird bei euch eine Ausnahme gemacht. Fristlos kannst du aus diesen Gründen eigentlich nicht kündigen.

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Ventus833 
Beitragsersteller
 27.04.2023, 14:26
@Qiboo

Das hat jetzt meine Vormund gemacht und der Leiter war nicht gut gestimmt und war eher sauer, aber ende August wäre er raus. Ich darf ihn ab ersten Juli in die andere Kita bringen und auch eingewöhnen. Es wird jetzt geklärt, ob die wirtschaftliche Jugendhilfe doppelt finanziert wird oder nicht. die Schwester wird ab September eingewöhnt werden.

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Nein, wahrscheinlich nicht. Bisher war der Weg ja auch nicht zu weit.

In eurem Vertrag steht genau drin, aus welchen Gründen ihr fristlos kündigen könnt, ansonsten gilt die 3-Monats-Frist.


Ventus833 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 15:15

Ja das steht nur, welche gründe die Kita hätte um von sich aus uns zu kündigen.

und sie meinte auch das der 31 Juli nicht kündbar wäre.

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Ein Betreuungsvertrag kann auch fristlos gekündigt werden, dazu müsstest du aber mal in deinen Vertrag reinschauen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Erzieher

Ventus833 
Beitragsersteller
 28.04.2023, 17:11

Ja nein, die Sache hat sich erledigt, wir zahlen doppelt und ende August ist er dort raus. Ich werde, aber am ersten Juli die Eingewöhnung in der neuen Kinderkrippe machen, der Leiter war darüber recht sauer, aber es war mir Wurst.

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Katzenfutter97  28.04.2023, 18:57
@Ventus833

Falls ihr Rechtsschutzversichert seid oder auch falls nicht, würde ich vielleicht trotzdem einen Termin beim Anwalt ausmachen.

Manchmal sind Erstberatungen auch kostenlos, je nachdem wo man hingeht.

Und dann würde ich das nochmal vom Fachmann abklären lassen, weil wir hier ja über mehrere hunderte Euro sprechen.

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