Kirchliche Trauung in Spanien möglich?
Guten Tag. Meine Frau und ich haben kürzlich standesamtlich in Deutschland geheiratet, beide Deutsche Staatsbürger. Wir sind in Spanien nicht offiziell Resident gemeldet, jedoch haben wir Wohneigentum auf Mallorca und sind dort auch über 6 Monate pro Jahr. Ich bin katholisch, meine Frau Glaubensfrei. Nun wollen wir kirchlich auf Mallorca heiraten, was ist zu beachten? PS. Beide haben wir eine Aufenthaltsbescheinigung von unserem Wohnort.
1 Antwort
Nein, das ginge aus zwei Gründen nicht. Du brauchst auf jeden Fall die Residenz und beide müssen christlichen Glaubens sein. Man kann dort nicht "im Vorübergehen" heiraten.
Zähneknirschend zählt da in Spanien der evangelische Glaube dazu, der dort aber eher als Sekte betrachtet wird. Wenn du jetzt eine evangelische Hochzeit meinst, würde das u. U. gehen. Allerdings haben die dort i. d. R. keine Kirchen, sondern gehen ihrem "Kult" (culto) in angemieteten Räumen nach. Es ist in Spanien praktisch nur bei Zigeunern (gitanos) oder Lateinamerikanern einiger weniger Regionen (mit Stammesriten) der Fall.
Konfessionslos kann man in Spanien nicht kirchlich heiraten. Es bestünde aber die Möglichkeit, dass sich dein Partner eben zuvor Taufen lässt.
Wie das aussieht, wenn ihr schon standesamtlich verheiratet seid, kann ich nicht sagen. Normal ist es in Spanien so, dass man in Spanien entweder standesamtlich oder kirchlich heiratet. Letzteres bezieht die standesamtliche Registrierung mit ein, d. h. man bekommt die Heiratsurkunde von der Kirche und lässt sie am Schalter des Standesamtes nur noch eintragen und bekommt das Stammbuch.
Du meinst das Empatronamiento. Ja, besser den Pfarrer fragen. Aber ich denke nicht, dass das ohne Taufe ginge. Bei mir schaute er schon schräg, als ich "evangelisch" meinte und lachte, als ich sagte: das ist ja der gleiche Gott. Aber es ging ausdrücklich nicht ohne Konfession oder eines anderen Glaubens. "Bei evangelisch drücken wir ein Auge zu" so die Antwort.
Vielen Dank, meine Info ist wenn einer katholisch ist müsste es möglich sein. Ferner wie erwähnt verfügen wir beide über eine Aufenthaltsbescheinigung unseres Wohnortes, evtl. wird dies berücksichtigt.
Morgen haben wir ein klärendes Gespräch in der Kirchengemeinde mit dem Pfarrer, dann haben wir Klarheit. Vielen Dank an Sie!