Geschenke, wenn kirchliche und standesamtliche Trauung weit auseinander liegen
Hallo Gemeinde. Unsere Freunde haben in diesem Jahr standesamtliche Trauung. Im nächsten Jahr findet erst die kirchliche Trauung mit anschließender Feier statt. Zu welchem Anlass sollte man jetzt etwas schenken. Oder einmal ein kleines und dann nochmal ein etwas größeres Geschenk? Danke.
4 Antworten
Zum Standesamt würde ich nur eine Kleinigkeit schenken, einen Strauß Blumen o.ä.
Das große Geschenk dann zur kirchl. Trauung.....
Zur Standesamtlichen etwas kleineres (aber nicht nur einen Bluemnstrauß), zur kirchlichen etwas größeres. Es liegt schließlich eine lange Zeit dazwischen. Würden sie innerhalb von 2 Monaten die Feiern abhalten, wäre es was anderes, aber so sollte es auch zum Standesamt etwas mehr als nur Blümchen sein.
Das kommt auf die Feier an. Werden ja nicht beide Feiern gleich aufwändig sein! Je mehr Gäste eingeladen sind, desto größer das Geschenk. Vielleicht haben beide irgendwo einen Hochzeitstisch einrichten lassen.
Seit ihr bei beiden Gelegenheiten eingeladen ?
Dann würde ich erst das große schenken , dann zur kirchlichen nur noch was kleines, eine Sterauß Blumen oder eine Topfpflanze.
Ansonsten dann schenken wo man eingeladen ist.
Dann würde ich erst das große Geschenk machen dann das Kleine.
Ich würde es umgekehrt machen. Denn die kirchliche Hochzeit wird oft viel aufwändiger und kostspieliger gefeiert. Die standesamtliche findet meist in kleinem Rahmen und mit weniger Aufwand statt.
Und wenn es ein Jahr auseinander liegt, würde ich auch das kleinere Geschenk nicht nur als Blumenstrauß ausfallen lassen, sondern vielleicht schon ETWAS "teurer". Denn ihr werdet dort ja sicherlich auch zum Essen eingeladen sein.
Prinzipell, wenn die Hochzeitsdaten mehr als 6 Monate auseinander liegen, halten die meisten Leute, die ich kenne es so: zur Standesamtlichen ein Geschenk im Wert , wie du sonst ein Geburtstagsgeschenk für die jeweiligen Freunde bezahlen würdest. Zur kirchlichen dann etwas, im doppelten Wert.
Ja wir sind bei beiden eingeladen.