Kirchensteuer und Aktiengewinn bei Austritt?
Angenommen ich habe als Kirchensteuerpflichtiger vor einigen Jahren Aktien gekauft. Nun trete ich aus der Kirche aus und verkaufe ein Jahr später meine Aktien mit Gewinn (Abgeltungssteuer + Soli wird fällig). Bekommt die Kirche dann noch Kirchensteuer aus diesem Verkauf? Ich bin zwar im Jahr des realisierens des Gewinnes kein Kirchenmitglied mehr aber die Aktie hat auch schon an Wert gewonnen als ich noch Kirchenmitglied war.
4 Antworten
Beispiel: Wenn du 2021 deine Aktien mit Gewinn verkaufst, deine Steuererklräung für 2020 noch machen musst, dann hat die Kirche keinen Zugriff auf deinen Gewinn.
Verkaufst du in 2020 und machst Gewinn, dann musst du den Erlös in deiner Steuererklärung angeben. Solange du Mitglied in der Kirche bist, bedient sich die Kirche an deinen Aktiengewinnen genauso wie die Krankenkasse und der Staat.
Nein, denn der Gewinn fällt ja erst dann an, wenn du verkaufst.
Wenn du ein schlechtes Gewissen hast, kannst du ja was in den Klingelbeutel schmeißen
Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist die Einkommensteuer. Einkommensteuer entsteht aber immer erst in Jahr, in dem steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden.