Kiosk Verpachten?

1 Antwort

Wer den Kiosk betreibt hat nichts mit den Automaten zu tun. Um Geldspielgeräte irgendwo aufstellen zu dürfen, brauchst du neben der Gewerbeanzeige noch eine Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO. Außerdem brauchst du noch eine Bestätigung des Gewerbeamtes nach § 33c Abs. 3 GewO, dass der jeweilige Aufstellort für Spielgeräte geeignet ist. Darin steht dann auch, wie viele Geräte dort aufgestellt werden dürfen.

Wenn du keine Aufstellererlaubnis bekommst, dann würde ich ja mal nach dem Grund fragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung