Spielautomaten im eigenen Cafe aufstellen...?!
Hi Leute, Da ich nirgendwo ausschlaggebende antworten finden konnte wollte ich euch einfach mal fragen ob ihr mir da weiter helfen könnt.
Ich habe vor in nächster zeit mit einem guten freund ein Cafe//Bar//Lounge zu eröffnen. wir haben soweit alles geplant und in die wege geleitet. Nun kam uns die Idee ein paar Automaten (Novoline,Magie,usw...) auf zu stellen. Nun stellen wir uns die frage wie wir das anstellen sollen. Eigene automaten kaufen wird wahrscheinlich sehr teuer und kommt erstmal nicht in frage. Weiss jemand von euch wie es aussieht mit leasing, oder es über einen privaten automatenaufsteller laufen zu lassen? und vor allem wie sieht es für uns mit dem gewinn pro automat aus und wie viele automaten können wir überhaupt aufstellen(wir sind zu 2)??
PS: Bundesland = Baden-Württemberg
Danke für eure antworten schonmal im Vorraus :))))
1 Antwort
Um gewerbsmäßig Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit aufstellen zu dürfen, bedarf es gemäß § 33c GewO einer behördlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn die Zuverlässigkeit beim Gewebetreibenden - für gewöhnlich ein Gastronom - gegeben ist und die zuständige Behörde den geplanten Aufstellungsort anerkennt. Dies muss dem Antragsteller in Schriftform bescheinigt werden.
Doch das Aufstellen von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit unterliegt diversen Auflagen:
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Spielautomaten dürfen nicht in den Fluren der Gaststätten aufgestellt werden, wo sie
unbeaufsichtigt sind. -
Spielautomaten dürfen nicht in Einrichtungen aufgestellt werden, die erfahrungsgemäß stark von Jugendlichen frequentiert werden
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Es dürfen nicht mehr als zwei Spielautomaten pro Gaststätte aufgestellt werden
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Die Spielautomaten müssen so aufgestellt werden, dass sie seitens des Personals immer im Auge behalten werden können.
Weiter zu beachten sind die Spielverordnung, das Jugendschutzgesetz, das Gaststättengesetz und die Preisabgabenverordnung.
Das Aufstellen von bis zu drei Automaten ist erlaubt, wenn in der Gaststätte lediglich nichtalkoholische Getränke und ein Imbiss angeboten werden.
Der Bund macht die Regeln für die Automaten: Er gibt vor, wie viel Geld ein Spieler während einer Stunde maximal gewinnen und verlieren darf und wie viele Sekunden ein einzelnes Spiel dauern muss. Der Bund kann auch festlegen, welcher Abstand innerhalb einer Spielhalle zwischen zwei Automaten liegen muss. Die Länder machen die Regeln für die Orte, an denen Spielautomaten aufgestellt werden: wie groß die Räume der Spielhallen sein müssen, wie viele Stunden am Tag sie öffnen dürfen, welcher Abstand zwischen zwei Spielhallen liegen muss. Die Länder können auch festlegen, wie die Mitarbeiter in den Spielhallen qualifiziert sein müssen und ob auf Warnhinweisen in den Hallen vor Spielsucht gewarnt werden muss. Die Kommunen schließlich legen die Vergnügungsteuer fest: Manche verlangen einen festen Betrag pro Gerät, andere wollen am Umsatz beteiligt werden, einige verzichten ganz auf die Steuer. Die Vergnügungssteuer darf aber nicht so hoch sein, dass alle Spielcasinos in den Ruin getrieben werden - damit würden die Kommunen unzulässig in die Gewerbefreiheit eingreifen - und diese Grenze liegt wohl irgendwo zwischen 20 und 25 Prozent des Umsatzes. Die Kompetenzen wurden zuletzt bei der Föderalismusreform neu verteilt und im Grundgesetz festgeschrieben.
Les Dir den Link mal durch.
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33c.html
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Aber das mit 2 automaten pro gaststätte verstehe ich nicht ganz. ich kenne viele gaststätten, cafes, bars, etc..die 3 oder mehr automaten aufgestellt haben.. weisst du zufällig wie das dann abläuft?