Kindesunterhalt?
Hallo meine Partnerin ( mit der ich eine 7 jährige Tochter habe) und ich trennen uns und ich schaue gerade nach einen kleinen Haus da ich nicht alleine mit einen großen Hund in einer Mietwohnung sitzen möchte. Wir haben uns auf Kindesunterhalt geeinigt was ich mir schriftlich geben lassen würde. Wie sieht es aus wenn sie ihre Meinung ändert und plötzlich mehr Geld haben möchte und ich dann auf einen Kredit sitze den ich so dann nicht mehr stemmen kann?
8 Antworten
Wir haben uns auf Kindesunterhalt geeinigt was ich mir schriftlich geben lassen würde.
Irrelevant was ihr im Innenverhältnis ausmacht. Sie kann jederzeit den ihr gesetzlich zustehenden Unterhalt für das Kind einfordern. Zudem wird sie das auch tun müssen, wenn sie auf soziale Leistungen angewiesen ist.
In der Düsseldorfer Tabelle findest du die Zahlbeträge ganz unten, die je nach bereinigtem Einkommen zu zahlen wären. Die Tabelle ist auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Also darfst du zudem davon ausgehen eine Stufe höher eingruppiert zu werden. Und mit genau der Summe solltest du dann auch rechnen.
Wenn ihr euch (vorerst) auf eine andere Summe einigt, ist das auch soweit in Ordnung. Nur wie gesagt, kann es sein, dass es eines Tages dann entsprechend mehr wird.
Und wenn ihr nicht tatsächlich das Wechselmodell lebt, dann bleibt ihr Einkommen auch unberücksichtigt.
Was ihr vereinbart, ob mündlich oder schriftlich, hat keine Bedeutung, wenn Du nicht den Unterhalt nach deinem bereinigten Nettoeinkommen laut Düsseldorfer Tabelle ab die Mutter für das Kind zahlst.
Sie kann also jeder Zeit den zustehenden Unterhalt von dir fordern, wenn sie es nicht sogar muss, denn sobald sie Sozialleistungen beantragt, ist sie dazu verpflichtet, zustehende vorrangige Ansprüche geltend zu machen.
Was Du bezahlen mußt, steht in der Düsseldorfer Tabelle. Darauf hat Dein Kind einen gesetzlichen Anspruch. Das kann die Mutter jederzeit verlangen und Du bist verpflichtet, das zu zahlen.
Unterhalt zahlst du für DEIN Kind. Das hat mit einem Kredit, den du oder auch ihr gemeinsam genommen habt, nichts zu tun.
Notfalls regelt das Familiengericht den Kindesunterhalt.
Da könnt ihr auch keinen Eigenvertrag schließen, der den Kindesunterhalt einschränkt. Das wäre ein "nichtiges Rechtsgeschäft", das auch jederzeit vom Familiengericht aufgehoben werden kann.
Ohne Rechtsbeistand würde ich das nicht machen, bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.
Du wirst nicht um den gesetzlichen Kindesunterhalt Rum kommen.
Versteh mich nicht falsch, mir geht es nicht darum keinen Unterhalt zahlen zu müssen/wollen. Ich erkundige mich gerade nur ob eine Regelung möglich wäre bevor ich mich in was stürze was ich nicht schaffe