Kindesunterhalt?

8 Antworten

Wir haben uns auf Kindesunterhalt geeinigt was ich mir schriftlich geben lassen würde.

Irrelevant was ihr im Innenverhältnis ausmacht. Sie kann jederzeit den ihr gesetzlich zustehenden Unterhalt für das Kind einfordern. Zudem wird sie das auch tun müssen, wenn sie auf soziale Leistungen angewiesen ist.

In der Düsseldorfer Tabelle findest du die Zahlbeträge ganz unten, die je nach bereinigtem Einkommen zu zahlen wären. Die Tabelle ist auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Also darfst du zudem davon ausgehen eine Stufe höher eingruppiert zu werden. Und mit genau der Summe solltest du dann auch rechnen.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf

Wenn ihr euch (vorerst) auf eine andere Summe einigt, ist das auch soweit in Ordnung. Nur wie gesagt, kann es sein, dass es eines Tages dann entsprechend mehr wird.

Und wenn ihr nicht tatsächlich das Wechselmodell lebt, dann bleibt ihr Einkommen auch unberücksichtigt.

Was ihr vereinbart, ob mündlich oder schriftlich, hat keine Bedeutung, wenn Du nicht den Unterhalt nach deinem bereinigten Nettoeinkommen laut Düsseldorfer Tabelle ab die Mutter für das Kind zahlst.

Sie kann also jeder Zeit den zustehenden Unterhalt von dir fordern, wenn sie es nicht sogar muss, denn sobald sie Sozialleistungen beantragt, ist sie dazu verpflichtet, zustehende vorrangige Ansprüche geltend zu machen.

Was Du bezahlen mußt, steht in der Düsseldorfer Tabelle. Darauf hat Dein Kind einen gesetzlichen Anspruch. Das kann die Mutter jederzeit verlangen und Du bist verpflichtet, das zu zahlen.

Unterhalt zahlst du für DEIN Kind. Das hat mit einem Kredit, den du oder auch ihr gemeinsam genommen habt, nichts zu tun.

Notfalls regelt das Familiengericht den Kindesunterhalt.

Da könnt ihr auch keinen Eigenvertrag schließen, der den Kindesunterhalt einschränkt. Das wäre ein "nichtiges Rechtsgeschäft", das auch jederzeit vom Familiengericht aufgehoben werden kann.


lBaddi 
Fragesteller
 22.08.2023, 19:58

Versteh mich nicht falsch, mir geht es nicht darum keinen Unterhalt zahlen zu müssen/wollen. Ich erkundige mich gerade nur ob eine Regelung möglich wäre bevor ich mich in was stürze was ich nicht schaffe

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DerHans  22.08.2023, 19:59
@lBaddi

Der Kindesunterhalt richtet sich nach DEINEM Einkommen. Kredite (vor allem welche die du JETZT erst aufnimmst), verringern deine Pflicht natürlich nicht. Der Unterhalt ist immer vorrangig.

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lBaddi 
Fragesteller
 22.08.2023, 20:01
@DerHans

Ok sowas wollte ich wissen. Vielen Dank für die Hilfe. Dann lasse ich das erstmal lieber mit dem Haus .

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Ohne Rechtsbeistand würde ich das nicht machen, bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.

Du wirst nicht um den gesetzlichen Kindesunterhalt Rum kommen.