Kindersitz - Ab wann reicht Sitzerhöhung
Hallo zusammen!
Mein Sohn ist vier Jahre alt, 1 Meter 10 cm groß und wiegt 20 kg. Wir haben einen normalen RÖMER-Kindersitz. Wisst ihr ab wann eine Sitzerhöhung reicht? Wisst ihr evtl auch, ob ein Kleinkind mit Kindersitz vorne auf dem Beifahrerplatz mitfahren darf? Ich bin der Meinung, erst ab 12 Jahren, mein Mann meint, mit Kindersitz in jedem Alter...
LG
Steffi
10 Antworten
Die Sitzerhöhung kannst du verwenden, sobald der Gurt vernünftig sitzt, also nicht mehr so am Hals "rumschrabbt" (ich kann es schlecht erklären) - vorne darf der Kindersitz vernünftig angeschnallt jederzeit angebracht werden - Aussage der Polizei.
Machen würde ich es auch nicht - ich gebe nur die Aussage der Polizei wieder, ab wann es erlaubt ist. Bei einer Kontrolle verlangt kein Polizist den Kinderausweis oder Angaben über Größe und Gewicht - es muß halt sicher sein. Grade bei so großen Kindern - die mögen Kindersitze nun mal nicht mehr so gerne. Meiner ist 7, hat ähnliches Gewicht und Größe; ist aber 3 Jahre älter. Der hat noch immer einen Kindersitz und behält den auch so lange es geht.
Ok, jetzt bin ich schlauer. Ich wollte nämlich meinen Eltern auch zwei Kindersitze kaufen - Das heißt natürlich für ihre Autos, damit wir nicht ständig die Sitze umbauen müssen. Aber das wäre mir dann doch ein bisschen teuer. So ein RÖMER-Sitz kostet ja fast 200,- € und für kurze Fahrten reicht dann wohl als Zweitsitz eine Sitzerhöhung der Klasse 2.
Vielen Dank für dIE iNFO
Die Sitzerhöhungen darf man ab 3 Jahren nehmen,welche Maße das Kind haben muss weiss ich aber nicht.Ich denke mit 1 meter 10 und 20Kg könnt man schon auf Sitzerhöhung umsteigen.Ich habe vier Kinder und als mein Sohn 3 Jahre alt war und in einer Sitzerhöhung,hat die Polizei bei einer Verkehrskontrolle nichts zu beanstanden gehabt.Ihr Mann hat recht,ein Kleinkind darf mit Kindersitz vorne mitfahren,ohne Kindersitz ab 12 Jahre.
Es gibt insgesamt 5 Gewichtsgruppen:
Gr. 0 von Geburt bis 10 kg
Gr. 0 plus von Geburt bis 13 kg
Gr. 1 9 - 18 kg
Gr. 2 15 - 25 kg
Gr. 3 22 - 36 kg
Dein Sohn fällt also in die Klasse 2. Die meisten einfachen Sitzerhöhungen (insbesondere die ohne "Hörnchen" links und rechts) werden der Klasse 3 zugeordnet, gehen also nicht. Es gibt welche, die schon für 2 gehen - das steht dann drauf. Empfohlen werden die aber nicht - wenn du faktisch gar keinen Seitenaufprallschutz hast und im Falle eines Unfalls der Gurt bei einem Kind doch heftig einschnürt (oder das Kind durchrutschen kann).
Eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne ist ab der Größe schon ok. Eine einfache Sitzerhöhung ohne Lehne sollte man jedoch nicht verwenden, bevor das Kind 1,35 - 1,40 m groß ist. Da die Gurtführung an der Schulter sonst einfach noch zu sehr benötigt wird, der zusätzliche Seitenschutz ist gegeben und das Kind kann sich auch mal anlehnen und schlafen. Vorne sitzen darf jedes Kind mit passendem Kindersitz. Muss aber nicht unbedingt sein, hinten ist's immer sicherer.
Dürfen ja - empfohlen wird es nicht. Ich würde es auch nicht machen, jedenfalls nicht für längere Fahrten. Und wie gesagt - entscheidend für die Zulässigkeit ist, ob das ein Sitz der Klasse 2 ist. Sitze der Klasse 3 sind für dein Kind noch nicht zugelassen.