Kindernummer und SteuerID das selbe?

5 Antworten

Für wenn denn, für dein eigenes Kind oder dich selber ?

Wenn für dein eigenes Kind, dann musst Du das Feld natürlich frei lassen, durch die Antragstellung und bei erfüllen der Voraussetzungen bekommst Du dann nach der Bewilligung ja erst eine KG - Nummer zugeteilt, mit der Steuer - ID hat die nichts zu tun.

Würde es für dich selber sein, kommt hier nämlich auch öfter vor, müsste der Antrag von einem Elternteil gestellt werden, es sei denn Du wärst Vollwaise oder kennst den Aufenthaltsort der Eltern nicht.


Hsjsisk 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 11:05

Ist für mein Kind. Allerdings hatte ich für ihn schon mal vor 20 Jahren Kindergeld beantragt. Ich kann mich allerdings nicht erinnern damals eine Kindergeldnummer bekommen zu haben

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Beim Erstantrag hast du noch keine Kindergeld-Nr.; diese wird ja erst beim Kindergeldbescheid dir mitgeteilt - also erst mal leer lassen ;-)

Die Steuer-Identnummer hat man ein ganzes Leben lang und hat mit der Kindergeld-Nr. überhaupt nichts zu tun! Ausser dass es kein Kindergeld gibt falls die Nr. fehlt :-((

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Bitte auch die Hinweise zum Antrag auf Kindergeld beachten:

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wie z.B.: Seit dem 01.01.2016 ist Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld, dass die anspruchsberechtigte Person und das Kind durch die an sie vergebenen steuerlichen Identifikationsnummern (§ 139b der Abgabenordnung) identifiziert werden. Seit 2008 wird jeder Person, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist, eine steuerliche Identifikationsnummer zugeteilt. Personen, die nicht melderechtlich erfasst, aber in Deutschland steuerpflichtig sind, erhalten ebenfalls eine steuerliche Identifikationsnummer.
Ihre steuerliche Identifikationsnummer und die Ihres Kindes finden Sie im jeweiligen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern. Ihre Nummer ist auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers oder in Ihrem Einkommensteuerbescheid verzeichnet. Sollten Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer in den genannten Unterlagen nicht finden, können Sie mit dem Eingabeformular im Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern www.bzst.de um erneute Zusendung bitten. Die Mitteilung der steuerlichen Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt schriftlich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann sie weder telefonisch noch per E-Mail übermittelt werden.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Familie, Kinder, Kindergeld)  - (Familie, Kinder, Kindergeld)
 Nun habe ich von jemanden gehört, dass ich auf dem Antrag meine SteuerID im Feld Kindergeldnummer eintragen kann, weil das wohl das gleiche ist.

Nein es ist nicht dass gleiche.
Und wenn du noch kein Kindergeld bekommen hast, hast du auch noch keine Kindergeldnummer, das Feld wird also LEER gelassen.

Die Steueridentifikationsnummer der Mutter, die Steueridentifikationsnummer des Kindes und die Kindergeldnummer sind drei verschiedene Nummern. Wenn es der erste Antrag ist, hast du natürlich noch keine Nummer.

Von Experte siola55 bestätigt

Wenn noch nie Kindergeld beantragt wurde, kann es auch keine Nummer geben.

Feld dementsprechend frei lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.