Kinderlärm, getrampel, geschrei?

7 Antworten

Kontaktiere den Vermieter beschwere dich und schildere ihm die Situation. Leider muss man bei Kindern viel ertragen aber das geht zu weit.

Wenn Du mit guten Worten nichts erreichen kannst,wirst es unter der Rubrik höchstrichterlichem Urteil : ist hinzunehmen,abhaken und umziehen .

Der Versuch zu beweisen,das mit einer Bowlingkugel gespielt wird,und das mit dem typischen Kinderspiel und hinzunehmendem Lärm nichts zu tun hat,und eine außergewöhnliche Situation und mißbräuchliche Nutzung der Wohnung ist,könnte mit einigem Aufwand gelingen...aber in den zwei Jahren,bis da was rauskommt,bist Du vielleicht in der Psychiatrie.^^

Lade die zum Essen ein,dann wirst Du auch eingeladen und kannst Dich erstmal überzeugen,ob das wirklich so ist.Geräusche können einem auch eine Fata Morgana vorgaukeln,welche Du in eine passende Geschichte packst.

Nicht böse sein,ich kenne das auch eigener Erfahrung.^^

Hast du überhaupt schon mal mit dem Mieter über dir gesprochen ?

Ja Kinderlärm ist grundsätzlich zu tolerieren.


ObscuraNebula  11.03.2020, 19:32

Falsch. Ab einem gewissen Pegel und Intensität muss man es nicht mehr ertragen.

kaguja371  11.03.2020, 20:00
@ObscuraNebula

Das Verfassungsgericht hat dort eindeutig geurteilt, dass jeglicher Kinderlärm zu tolerieren sei, von daher gibt es da keine DIskussion

ObscuraNebula  11.03.2020, 20:05
@kaguja371

Rücksichtsloses Verhalten

Die Tatsache, dass Kinder sich frei entfalten und entwickeln müssen, auch wenn dies mit einer gewissen Geräuschkulisse verbunden ist, bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass Nachbarn jede Art von Kinderlärm tolerieren müssen. Rücksichtloses Verhalten, wie beispielsweise anhaltendes Fahren mit einem Spielzeugroller über Laminatböden, das immense Geräusche verursacht, oder wildes Springen von Stühlen in einer Dachgeschosswohnung, welches den darunter wohnenden Mieter extrem belästigt, ist nicht als üblicher Kinderlärm anzusehen. Eltern der betreffenden Kinder haben somit dafür zu sorgen, dass derartige Lärmimmissionen nicht mehr entstehen. Zu beachten ist, dass ein gelegentliches Trampeln von Kindern nicht als ein rücksichtsloses Verhalten angesehen wird, da dies zu einem normalen Benehmen dazugehört [OLG Düsseldorf, 29.01.1997, 9 U 218/96]

Ja da müssen wir nicht drüber diskutieren.

kaguja371  11.03.2020, 20:09
@ObscuraNebula

Nun überlegen wir noch mal wo ein OLG (Oberlandesgericht) im Vergleich zum Verfassungsgericht angesiedelt ist und erkennen, dass das Verfassungsgericht den höchsten Stellenwert hat und somit das OLG überstimmt

Natürlich musst du nicht alles Ertragen... Wie wäre es einfach mal wenn du mit dieser Familie freundlich sprichst? Worte können ja zuweilen kleinere Wunder bewirken....