Kindergeld und Halbwaisenrente nach 5 Monaten?
Hallo,
mein Name ist Max und ich bin 18 Jahre jung. Ich habe diesen Sommer mein Abitur gemacht und vor ein paar Tagen einen BFD über einen Zeitraum von 12 Monaten begonnen. Allerdings möchte ich diesen nach 6 Monaten beenden, sodass ich danach Zeit für Praktika und Univorbereitung habe da ich im Wintersemester 2022/23 ein Studium für Lehramt beginnen möchte.
Wenn ich nun meinen Bundesfreiwilligendienst im März/April kündige, dann bin ich ja bis zur Immatrikulation im August „arbeitslos“ da ich nur Praktika und Univorbereitung mache. Die Frist, mit der man ohne Studium/Ausbildung/Freiwilligendienst trotzdem noch Anspruch auf Halbwaisenrente und Kindergeld hat beträgt allerdings vier Monate. Bis zu meiner Immatrikulation würden aber 5 Monate vergehen. Nun zu meiner Frage: Habe ich nachdem ich dann immatrikuliert bin wieder Anspruch auf Kindergeld und Halbwaisenrente, obwohl ich diese für einen Monat nicht bekommen habe?
Vielen Dank für die Antworten!
Grüße Max:)
2 Antworten
Wenn bereits FEST STEHT, dass du an einem bestimmten Termin immatrikuliert wirst, kannst du KG und Halbwaisenrente unschädlich weiter beziehen.
Sobald du wieder im Studium bist, hast du natürlich wieder Anspruch drauf.
Ich würde das FSJ 1 Monat länger machen
Hallo,
vielen Dank für deine schnelle Antwort!
Also es steht noch nicht offiziell fest, aber es ist quasi sicher, dass ich mich gleich zu Beginn der Frist immatrikulieren werde und da der Studiengang zulassungsfrei ist, werde ich auch sicherlich genommen. Aber einen offiziellen Termin o.ä. Gibt es nicht, falls du das gemeint hast.
Viele Grüße
Max