Trotz Immatrikulation Vollzeit arbeiten möglich?

2 Antworten

Die Ausbildung ist immer sozialversicherungspflichtig - das geht überhaupt nicht mit dem Werkstudentenstatus.

Für die Sozialversicherungen ist es völlig bedeutungslos, ob Du während der Ausbildung noch immatrikuliert bist.

Du bist automatisch bei der Krankenkasse pflichtversichert - diese beginnt ab dem ersten Tag deines Ausbildungsverhältnisses - die Familienversicherung fällt dann weg - Du mußt Dich selbst bei der Krankenkasse als Mitglied anmelden.

Die Krankenkasse mußt Du dem Ausbildungsbetrieb dann mitteilen - wenn er Dich anmeldet, erhält er eine entsprechende Rückmeldung der Krankenkasse, daß Du dort versichert bist - die bislang notwendige Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse zur Vorlage beim ArbG gibt es seit dem 01.01.2021 nicht mehr.

Für eine Beschäftigung vor der Ausbildung bist Du ebenfalls pflichtversichert anzumelden, da ein eingeschriebener Student immer pflichtversichert anzumelden ist, wenn die 20-Std.-Grenze überschritten wird - auch hier entfällt die Familienversicherung.

Wenn du Vollzeit arbeiten gehst, erreichst du einen Verdienst mit dem du keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hast und auch selbst die Abgaben für die Krankenkasse zahlen musst. Die Meldung bei der Krankenkasse übernimmt dein Arbeitgeber, da ihr euch die Kosten teilt. Dazu musst du bei Beginn der Beschäftigung deine Krankenkasse angeben.

Du hättest also selbst bei dem Behalten des Studentenstatus (ich weiß aber nicht, ob das überhaupt möglich wäre) bei einer Vollzeitbeschäftigung keinerlei Vorteile.

VG :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung