Kindergeld in der Übergangszeit?

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Wurde der Beginn des Studiums innerhalb dieser Übergangsfrist von 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten der Familienkasse gemeldet und entsprechende Nachweise in Kopie eingereicht ?

Sollte der Beginn des Studiums innerhalb von diesen max. 4 Monaten noch nicht sicher sein, solltest Du dich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden, dann kann weiterhin Anspruch auf Kindergeld bis längstens Vollendung des 25 Lebensjahres bestehen.

Das Einkommen spielt beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.

Aufpassen muss man nur dann, hätte man bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Dann dürfte man neben einer weiteren Ausbildung oder in der Wartezeit auf den Beginn der neuen Ausbildung in der Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, sonst würde man einer kindergeldschädlichen Erwerbstätigkeit nachgehen.


isomatte  24.07.2024, 00:52

Danke dir für deinen Stern !

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