Kindergarten bei hartz4?

7 Antworten

Geregelt sind die Gebühren für Kindergärten usw. in SGB VIII § 90 Pauschalierte Kostenbeteiligung:

(4) Im Fall des Absatzes 1 Nummer 3 ["Tageseinrichtungen und Kindertagespflege nach den §§ 22 bis 24"; Gerd] wird der Kostenbeitrag auf Antrag erlassen oder auf Antrag ein Teilnahmebeitrag vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, wenn die Belastung durch Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht zuzumuten sind Kostenbeiträge immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch [also ALG II, vulgo " Hartz IV"; Gerd], Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

Gruß aus Berlin, Gerd

meine Ex Freundin ist der Meinung die Kinder in den Kindergarten zu stecken und einfach zu hartzen statt zu arbeiten.

Dann laß' sie doch dieser Meinung sein. Wenn sie Deine Ex-Freundin ist, was geht Dich das dann an?


Barbdoc  26.12.2020, 05:31

Wessen Kinder sind es denn?

Mit Kindern zu arbeiten dürfte nicht so leicht sein.

Was tust Du für die Kinder?

Die Kinder können ja nichts dafür, das die Mutter nicht arbeitet und die Kids brauchen Kindergarten und Schule, für die soziale Kompetenzen. Du kannst ja nicht die Kinder dafür bestrafen das die Mutter nicht arbeitet.

Ab der Vollendung des 3 Lebensjahres des jüngsten Kindes ist das dann unter Umständen nicht mehr einfach so möglich, denn dann müsste sie im Regelfall dem Arbeitsmarkt auch wieder zur Verfügung stehen, es sei denn die Betreuung des / der Kinder könnte nicht gesichert werden.

Sie kann dann die Kinder also nicht einfach so in die Kita stecken und sich auf Hartz - lV ausruhen, wenn die Betreuung der Kinder gesichert ist, dass Jobcenter wird dann ggf.zumindest eine teilweise Verfügbarkeit von ihr fordern.

Die Kosten für die Kita werden dann bei Bedürftigkeit im Regelfall zum größten Teil vom Jugendamt auf Antrag übernommen oder dann beim Jobcenter bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigt.