Kind soll Kirchgeld zahlen, ist das rechtens?
Guten Tag,
als mein Sohn Baby war, haben wir ihn taufen lassen. Mit 14 hat er sich allerdings gegen eine Konfirmation entschieden, weil er mit der Kirche überhaupt nichts am Hut hat. Nun ist er 16 und bekam von der Gemeinde die Aufforderung Kirchgeld zu zahlen. Auf Nachfrage sagte man mir, wer getauft ist muss zahlen - egal ob konfirmiert oder nicht. Für mich war immer klar, die Entscheidung, die die Jugendlichen mit 14 fällen ist bindend. Hat jemand Erfahrung damit? Läuft er jetzt Gefahr, auch Kirchensteuer zahlen zu müssen? Danke!
10 Antworten
Solange er Mitglied ist, muss er Vereinsbeitrag (Kirchensteuer) zahlen.
Wenn er das nicht will, muss er aus dem Verein (Kirche) austreten.
Da habt ihr ihn leider schon in den Verein mit reingezogen. Kostet einen Besuch bei Standesamt oder beim Notar wieder auszutreten.
Die Kirchensteuer wird mit der Lohnsteuer eingezogen. Voraussetzung ist, dass man Kirchenmitglied ist, ob katholisch oder evangelisch. Durch die Taufe wird man Mitglied der Gemeinde des Wohnortes. Sobald man ein steuerpflichtiges Einkommen erzielt, wird also die Kirchensteuer eingezogen, sofern man nicht vorher aus der Kirche ausgetreten ist.
Was mich wundert, ist die Angabe, dass dein Sohn von der Gemeinde eine Aufforderung zur Zahlung von Kirchgeld bekommen haben soll. Handelt es sich etwa nicht um Deutschland? Die Gemeinden in Deutschland sind überhaupt nicht dafür zuständig, Zahlungsaufforderungen zu versenden.
Ich bin schon lebenslang Kirchenmitglied, doch wurde bei mir noch nie Kirchgeld erhoben, und ich habe dieses Wort auch vorher noch nicht gekannt. Um welche Landeskirche geht es denn?
1bmuss man austreten und nicht nur nicht jingehn
2 was in deutschland muss man auf die lehrlingsentschädigung kirchensteuer zahln - hier in österreich lassen sie einen min bis 18 in ruhe und danach braucht man nur zahlen wenn man nen richtigen job hat
Sofort austreten und das Kirchgeld nicht zahlen!
Doch, leben in D. Kirchgeld und Kirchensteuer sind aber zwei verschiedene Dinge. Das Kirchgeld wird von der Gemeinde erhoben, in der man gemeldet ist.