Kind hat Minijob, Eltern bekommen Hartz 4?

3 Antworten

Ich hoffe für euch bzw.dich das die Beschäftigung dem Jobcenter gemeldet wurde und die Einkommen entsprechend nachgewiesen wurden !

Sollte das nicht der Fall sein, dann kommt neben einer Rückzahlung von zu Unrecht bezogen Leistungen, im Regelfall auch noch eine Anzeige wegen Betrug dazu und die kostet dann extra.

Auf Erwerbseinkommen gelten die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll ab Vollendung des 15 Lebensjahres.

Das sind zunächst einmal 100 Euro Grundfreibetrag, ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 Prozent und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 Prozent an Freibetrag dazu.

Hättest Du angenommen jeden Monat 450 Euro Brutto verdient, dann wären das jeweils 170 Euro Freibetrag.

Hast Du diese 450 Euro dann auch Netto aufs Konto bekommen, dann werden diese 170 Euro Freibetrag theoretisch davon abgezogen und ergeben dann voraussichtlich das anrechenbare Netto Erwerbseinkommen von 280 Euro und das wäre dann zu Unrecht bezogen und müsste zurückgezahlt werden.

Oder bist Du da z.B.noch zur Schule gegangen und ein Teil der Beschäftigungszeit lag in den Schulferien und was genau hast Du in den 4 Monaten pro Monat verdient und aufs Konto bekommen ?


Buhbuhbuhs 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 14:48

Hi, danke für deine Antwort. Ich fange bald an zu studieren, heißt also, dass ich kein Schüler mehr bin. Jeden Monat habe ich etwa 450 Euro verdient, müssen also die 280 Euro pro Monat dem Jobcenter zurückgezahlt werden?

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isomatte  02.10.2021, 14:50
@Buhbuhbuhs

Wenn das nicht gemeldet und verrechnet wurde, dann das ganze x 4 Monate und dazu sicher noch die Strafe die durch die Anzeige wegen Betrug kommt.

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Buhbuhbuhs 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 14:56
@isomatte

Hi, es wurde vom Unternehmen gemeldet, aber kannst du mir vielleicht erklären, inwiefern das, was ich für mich selbst nebenbei verdient habe, einen Einfluss auf meine Eltern hat?

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isomatte  02.10.2021, 15:11
@Buhbuhbuhs

Dein Arbeitgeber hat dich angemeldet, aber nicht beim Jobcenter, dass hätten deine Eltern bzw. Du selber machen müssen und die Einkommen entsprechend nachweisen müssen und wann sie dir zugeflossen sind.

Auf deine Eltern hat das bei dem Verdienst keinen Einfluss, selbst dann nicht, wenn sie noch Kindergeld für dich bekommen haben.

Wenn Du aber deinen Bedarf als unter 25 jähriges Kind nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst, gehörst Du zur BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern und die haben dann auch entsprechend Leistungen vom Jobcenter für dich bekommen.

Und darauf wird dann dein eigenes anrechenbares Einkommen angerechnet.

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Buhbuhbuhs 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 15:18
@isomatte

Also muss ich theoretisch sowieso nur das Geld zurückbezahlen, das das Jobcenter uns an einem früheren Zeitpunkt schon gegeben hat, oder? Tut mir leid, wenn ich verwirrt scheine, ich kenne mich damit nicht aus und arbeite zum ersten Mal.

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isomatte  02.10.2021, 15:21
@Buhbuhbuhs

Das was deine Eltern für dich im Zeitraum deiner Beschäftigung wegen deinem anrechenbarem Erwerbseinkommen zu viel bekommen haben.

Und dazu dann ggf.noch die Strafe wegen der Anzeige.

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isomatte  02.10.2021, 15:26
@isomatte

Wenn Du dann Bafög - bekommst muss das auch gemeldet und nachgewiesen werden und wird dann entsprechend auf deinen Bedarf angerechnet.

Arbeitest Du nicht nebenbei, dann steht dir auf dein Bafög - ein pauschaler Freibetrag von 100 Euro pro Monat zu.

Darin sind 30 Euro Versicherungspauschale enthalten, Du musst also im Monat für notwendige ausbildungsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten und Gebühren nur 70 Euro zahlen.

Wenn Du mehr zahlen musst, dann musst Du das dem Jobcenter nachweisen, dann kannst Du den Betrag über diesen 70 Euro zusätzlich geltend machen.

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Buhbuhbuhs 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 15:34
@isomatte

Gibt es denn irgendwie sonst eine Möglichkeit, Geld zu verdienen, die ich für meine eigenen Zwecke benutzen kann? Wie z.B. Sachen kaufen für mich etc. Denn ich will mich auch nicht dauernd auf meine Eltern verlassen.

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isomatte  02.10.2021, 16:11
@Buhbuhbuhs

Hast Du doch dann und zwar deinen Freibetrag auf dein Bafög - oder wenn Du zusätzlich Erwerbseinkommen erzielst, dann die Freibeträge auf Erwerbseinkommen.

Dann fällt der Freibetrag fürs Bafög - weg, weil Du dann die auf Erwerbseinkommen hast.

Es kommt dann darauf an was Du an Bafög - bekommst, was an Brutto Du verdienst und dann Netto aufs Konto bekommst, ob Du im Monat mehr notwendige Aufwendungen für Studium und Arbeit als 70 Euro hast, was deine Eltern für die gesamte Warmmiete zahlen, was für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom und wie viele Personen im Haushalt leben.

Wenn Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst, dann würdest Du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - deiner Eltern raus sein.

Müsstest ihnen dann entsprechend deinen Anteil der Warmmiete, Haushaltsstrom und Lebensmittel selber zahlen, oder dich dann selber verpflegen und versorgen.

Einmal ein Beispiel !

Du wohnst mit deinen Eltern alleine, sie zahlen angemessene 600 Euro Warmmiete, für den Haushaltsstrom 90 Euro, Du bekommst 460 Euro Bafög - und monatlich 450 Euro Brutto gleich Netto.

Das Kindergeld von derzeit 219 Euro bekommt deine Mutter und die hat selber kein Einkommen, dass Kindergeld ist solange als dein Einkommen anzusehen, solange Du es zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Nicht mehr benötigtes Kindergeld würde dann wieder zum Einkommen der Eltern und in dem Fall als Einkommen der Mutter auf den Rest der BG - angerechnet.

Sie könnte dann min. 30 Euro Versicherungspauschale vom Kindergeld geltend machen.

Dein Bedarf würde derzeit bei min. 357 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegen und dazu min.noch angenommen deinen Kopfanteil von 200 Euro für die Warmmiete.

So würde dein Bedarf bei min.angenommen 557 Euro im Monat liegen.

Dann würde das Bafög - von 460 Euro plus 219 Euro Kindergeld und bei 450 Euro Brutto gleich Netto die 280 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen addiert.

Man käme dann vorerst auf angenommen 959 Euro im Monat.

Zieht man davon deinen Bedarf von angekommen 557 Euro ab, bliebe vorerst ein Überschuss von 402 Euro.

Würdest Du dann für beides mehr als diese 70 Euro im Monat ausgeben müssen, also z.B. 150 Euro und das notwendig und nachweisbar sein, könnte man die übersteigenden 80 Euro zusätzlich geltend machen.

Dann blieben von den angenommenen 402 Euro nur noch 322 Euro an Überschuss übrig.

Da aber max.das volle Kindergeld auf den Bedarf der Eltern bzw.restlichen BG - angerechnet werden darf, könnte man das Kindergeld bei der Berechnung gleich weglassen.

Du hättest dann also angenommen deine 460 Euro Bafög - und deine 450 Euro Brutto gleich Netto, mehr dürftest Du beim Bafög - pro Monat eh nicht verdienen, wenn Du vom Bafög - keine Abzüge bekommen willst.

Möglich wäre auch ein Verdienst von 5400 Euro pro Jahr bzw.für den Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten.

Mit diesen angenommen 910 Euro müsstest Du dann im Regelfall deinen Eltern diese 200 Euro für die Warmmiete plus angenommen diese 30 Euro für Haushaltsstrom zahlen.

Dann machst Du mit deinen Eltern ein angemessenes Kostgeld aus, oder verpflegst und versorgst dich dann selber und was Du dann noch hast ist deine.

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Buhbuhbuhs 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 16:16
@isomatte

Okay, danke dir ☺️ Das war wirklich ausführlich erklärt 🙏

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isomatte  02.10.2021, 17:20
@Buhbuhbuhs

Komplizierte Sachen muss man auch ausführlich erklären, es soll ja auch verstanden werden, zumal wenn der FS - ler selber nicht den geringsten Plan hat.

Ist jetzt nicht böse gemeint !

Wenn zumindest etwas Wissen vorhanden wäre, dann müsste die Erklärung auch nicht so umfangreich ausfallen.

Bitteschön

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Was könntest Du denn Deiner Vorstellung nach verlieren?

Wenn Du volle 450 € im Minijob verdienst und einer ALG 2 - Bedarfsgemeinschaft angehörst, werden 280 € davon auf Dein ALG 2 angerechnet = davon abgezogen.

170 € wären in dem Fall der in Deiner Tasche verbleibende Freibetrag.

Könntest du eventuell erzählen wie es ausgegangen ist und ob es irgendwelche Folgen für dich gab?