Wird was abgezogen?

4 Antworten

Nein, aber unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach Paragraf 11 b SGB - ll auf deinen Bedarf angerechnet, den deine Eltern für dich bekommen und dann bekommen sie entsprechend weniger Leistungen für dich gezahlt.

Diese müsstest Du dann anteilig selber an deine Eltern zahlen.

Bei einem Bruttoeinkommen von 450 Euro stünden dir 170 Euro Freibetrag zu, bekommst Du deine 450 Euro dann auch Netto aufs Konto, würde der Freibetrag in Abzug gebracht und es blieben dann voraussichtlich max. 280 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen.

Die würden deine Eltern dann nicht mehr für dich bekommen und Du müsstest diese dann selber an deine Eltern zahlen, aber das müsst ihr dann unter euch klären.

Von deinem Gehalt wird dir nichts abgezogen, also du bekommst dein volles Gehalt. Und das ist gut so.

Aber wenn du Geld verdienst, dann wird von dir erwartet, dass du einen Teil von deinem Gehalt auch mit für deinen eigenen Lebensunterhalt verwendest, so wie jeder normale Arbeitnehmer von seinem Gehalt sein Essen, Trinken, Miete, Strom, Heizung,… bezahlt.

Bislang zahlen ja wir Steuerzahler den kompletten Lebensunterhalt für dich – aber wenn du selbst Geld verdienst, dann kannst du einen Teil davon selbst bezahlen.

Dann bekommen deine Eltern weniger Hartz 4 für deinen Anteil, weil du diesen Teil selbst bezahlen kannst von deinem Gehalt. Du musst dann also diesen Teil von deinem Gehalt zur Haushaltskasse beitragen.

Ist doch verständlich, dass du nicht dein gesamtes Gehalt wie Taschengeld verdaddeln kannst, während wir Steuerzahler deinen gesamten Lebensunterhalt bezahlen sollen, oder?

Zu Deiner Titelfrage: Ja, bis zu 280 €, sofern Du bei ihnen lebst.