Kind berufstätig und Eltern Hartz 4 Empfänger was steht denn Eltern zu?

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Ist einfach:
Kinder, die ihren individuellen Bedarf aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können, gehören nicht zur BG der Eltern.
Außerhalb der BG ist ein Einkommensberücksichtigung über die Unterhaltsvermutung des § 9 Abs. 5 SGB II möglich. Diese Vermutung konstituiert aber keinerlei Pflicht. Da das Kind seinen H4-Eltern nicht unterhaltspflichtig ist, reicht eine einfach wahrheitsgemäße Erklärung, um der Unterhaltsvermutung wirksam entgegenzutreten.

Eltern behalten ganz normalen Regelbedarf zzgl Anspruch auf ihre kopfanteilige Miete.


UmfragenBernd  31.05.2013, 21:43

...aber warum umgehen das fast alle Jobcenter???? Streng nach der Devise, 100 x klappt es, 3 währen sich und die bekommen dann ihr Geld zurück???

So ist wohl zZ der Zustand bei den Jobcentern. Mein Beispiel war: Papa/Mama Hartz4/ Sohn Lehre ca. mtl. 650 Euro netto.....

Jobcenter zog rd. 550 mtl. ab / vor der Lehre ( Papa,Mama, Kind = 1550 Hartz4, bei Beginn der Lehre nur noch rd. 950€ ) ( bitte achte hier nicht auf 10€ )

Genau das was Du schriebst und ich beschrieben hat, hat das Jobcenter falsch gemacht...., Absicht???, ich glaube ja!!!!

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JohannesJ54  01.06.2013, 09:04
@UmfragenBernd

Vorher wird für 3 Personen gezahlt, auch die Kosten der Unterkunft.

Also insgesamt. 1.550.- Euro


Wenn das Kind wegen eigenen Einkommens nicht mehr bedürftig ist:

Das Kind sorgt für sich selber, zahlt also auch ein Drittel der "Kosten der Unterkunft".

Die Eltern bekommen die Grundsicherung nur noch für 2 Personen und 2 Drittel der Kosten der Unterkunft. Insgesamt z.B. 950.- Euro.

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das kluge kind zieht vorher aus...


UmfragenBernd  31.05.2013, 21:18

Das Kind brauch nicht ausziehen, vollkommener Unsinn!!

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Zur Berechnung des ALG II werden alle Einkommen der im Haushalt lebenden Personen hinzugezogen. Das hat nichts mit dem Alter zu tun. Dann sollte das Kind besser ausziehen.


UmfragenBernd  31.05.2013, 21:15

Eine vollkommen unsinnige Antwort, lese doch bitte dazu meinen Kommentar!!!!

Solche Antwort wie Deine kann einem Hartz4 Empfänger mal eben schnell über 10.000 kosten ( Basis: Vater+Mutter Hartz4/ Kind bis 25 Jahre verdient ca. 1000 mtl./ Zeitraum drei Jahre)

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trollshow  31.05.2013, 22:24
@UmfragenBernd

Dann sind die Bewilligungen der ARGE aber alle anzufechten. Das mach mal vor!

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Wenn das Kind mit den Eltern trotz eigenen Einkommens noch eine Bedarfsgemeinschaft bildet, muss es die Eltern unterstützen. Niemand kann aber das Kind zwingen, im elterlichen Haushalt zzu bleiben.


UmfragenBernd  31.05.2013, 21:16

Irrtum höchster Klasse. Solche Unwissenheit kann Fraganten 1000 von Euros kosten!!

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Hallo,

leider JA solange jemand noch zuhause bei den Eltern wohnt sieht es die ARGE ( Arbeitsamt) als einnahme quelle und und rechnen dagegen.

Das heißt die Eltern bekommen weniger geld und das Kind muss ich sag mal aushelfen.

Lg Antworten95


UmfragenBernd  31.05.2013, 21:17

Auch totaler Unsinn, wovon leitest Du so etwas ab?

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UmfragenBernd  31.05.2013, 21:20

Genau so verarsch.... die Arge seit Jahren die Hartz Empfänger. Lese einfach meine Antwort aufmerksam durch.

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