Frage warum Bildet man bis 25 wenn man bei Eltern wohnt eine Bedarfsgemeinschaft?

4 Antworten

Das hat mit der Volljährigkeit nichts zu tun.

Wenn mehrere Erwachsene zusammen in einer Wohnung wohnen bildet ihr eben eine BG. Es wurde absichtlich so geregelt, dass eben NICHT jeder 18-Jährige auf die Idee kommt, es steht ihm eine Wohnung auf Staatskosten zu.

Wer allerdings bereits in einer eigenen Unterkunft lebt, kann auch nicht gezwungen werden wieder zu den Eltern zu ziehen.


Agamemnon712  14.06.2021, 08:09
Wer allerdings bereits in einer eigenen Unterkunft lebt, kann auch nicht gezwungen werden wieder zu den Eltern zu ziehen.

Unter Umständen schon.

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DerHans  14.06.2021, 11:30
@Agamemnon712

Dann müsste das JobCenter aber ALLE Kosten in dem Zusammenhang tragen. Das wird dann sehr schnell unwirtschaftlich

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Weil das so im SGB - ll beschlossen wurde und man muss unter 25 nicht zwingend eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mit den Eltern bilden, kann man seinen eigenen Bedarf mit anrechenbarem Einkommen decken, dann würde man z.B. nicht mehr zur BG - der Eltern gehören und müsste seinen Bedarf selber finanzieren.

Da gibt es auch noch noch andere Ausnahmen, wie z.B. bei einer Schwangerschaft des Kindes unter 25 , oder wenn man schon ein eigenes Kind unter 6 Jahren hat und bei den Eltern wohnt, auch wenn man z.B. mit einem Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner bei den Eltern lebt gehört man nicht mehr zur BG - der Eltern.

Weil der Gesetzgeber es so will.

Die Regelung, daß man unter 25 eine BG mit den Eltern bildet, gibt es auch noch nicht ganz so lange. Wie lange genau, weiß ich auswendig nicht.

Als "Hartz IV" 2005 eingeführt wurde, gab es diese Regelung nicht und viele junge Menschen sind damals auf Kosten der Jobcenter, die zu der Zeit noch ARGE hießen, mit Erreichen der Volljährigkeit von zu Hause ausgezogen.

Das wurde dem Staat zu teuer, und es wurde die U25-Regelung eingeführt, welche u.a. besagt, daß Leistungsbezieher unter 25 eine BG mit den Eltern bilden (müssen).

Weil die Eltern bis 25 Jahre für ihr Kind unterhaltspflichtig sind (gesetzt dem Fall es hat noch keine fertige Ausbildung)

Und wieso sollte das keine Bedarfsgemeinschaft sein? Ihr wohnt zusammen, teilt auch die Wohnfläche, die Lebensmittel, Strom, Wasser, seid eine Familie