Kind aus dem Ausland nach DE Dringende Hilfe?


13.07.2024, 23:21

Hier steht alg1 zählt

4 Antworten

Es gibt keinen Grund für ein längerfristiges Visum.

Mein Frage an euch, kann es funktionieren mit dem Visum das ist nämlich ein Härtefall wenn wir Ihn nicht herholen wird er es nicht lange dort überleben.

das ist kein Härtefall. Er hat eine Wohnung, ist volljährig und kein Kind mehr, er kann arbeiten. Schickt ihm Geld, dann kann er etwas zum Essen kaufen.

Er muss das Visum beantragen und die Voraussetzungen erfüllen:https://kairo.diplo.de/

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/migrationaufenthalt-node.html

Falls dein Vater bei einem Visumantrag eine Verpflichtungserklaerung unterschreiben muss, dass er fuer alle evtl. auftretenden Zahlungen aufkommt, braucht er in eurer Situation ein Einkommen von 2.360,00 (Paar mit 1 Kind).

Hinzu kommen noch die Kosten einer Krankenversicherung. Ueb 90 Tage geht nicht. Nch 90 Tagen muesste dein Cousin zurueckfliegen und den ganzen Prozess von vorne wieder ankurbeln. Vergiss bitte auch nicht, dass dein Cousin waehrend seines Besuches in DE keiner bezahlten Beschaeftigung nachgehen, und somit nicht zum Lebensunterhalt beitragen kann.

Dein Cousin kann sich auch in Aegypten einen Job suchen. Ihr koennt ihn ja von DE aus finanziell unterstuetzen.


didi987300f 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 00:06

Nein eben nicht, man kann ein visum stellen für ein aufenthalt über 90 tage dafür braucht man 2360€ die wird ja haben wenn ich und mein vater zusammen eine verpflichtungserklärung unterschreiben kämen wir beide zusammen auf den Betrag. Dann bei seinem langem aufenthalt kann er ein deutsch kurs besuchen und dann seinen aufenthaltstitel bekommen und somit länger bleiben.

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Chocolate2000  14.07.2024, 01:02
@didi987300f

Also bei der Hoehe der Verpflichtungserklaerung kommt die Kombination Vater + Sohn nicht vor. Zwar koennen Eheleute/Paare Verpflichtserklaerngen abgeben, aber ein Elternteil + Kind waere mit neu. Dein "ueb" hatte ich als 90+ verstanden.

Grundsätzlich sieht das deutsche Aufenthaltsrecht keine Umwandlung eines Schengenvisums in einen Aufenthaltstitel vor. Es bestehen aber spezielle Ausnahmen, in denen eine solche Umwandlung dennoch möglich sein kann, die aber auf deinen Cousin nicht zutreffen. Er hat keinen Anspruch auf eine EU Blue Card und zaehlt als Cousin nicht als Familiennachzug.

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sassenach4u  14.07.2024, 11:11
@didi987300f

Nein, dein Einkommen wird nicht berücksichtigt, denn du bist kein Ehepartner.

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didi987300f 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 15:53
@sassenach4u

Man kann zwei seperate erklärungen abgeben und somit beide sich für ein person verpflichten habs grad nachgeschaut

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Chocolate2000  14.07.2024, 18:15
@didi987300f

Sollte ein Einkommen alleine nicht ausreichen, können sich beide Eheleute oder Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen zusammen verpflichten. Voraussetzung ist hierbei, dass das Einkommen mehr als 1.480 Euro beträgt. In diesem Fall müssen Sie für den Antrag auf die Verpflichtungserklärung zwei Formulare ausfüllen.

Du verdienst aber nur EUR 900.

Abgesehen davon, muesste dein Cousin nach 3 Monaten wieder ausreisen.

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Wenn der Junge wirklich sehr gut im Fußball ist, dann gibt es vielleicht einen Profiverein in der Gegend, der helfen würde. Die geben teilweise sehr viel Geld für junge Nachwuchsspieler aus.

ALG 1 gibt´s nur 1 Jahr. und dann?