KFZ-Kauf; Was passiert eigentlich wenn.....?
Hallo,
das typische Alptraumszenario.
Auto oder Motorrad gekauft und auf der Heimfahrt bleibt der neue Besitzer mit dem KFZ liegen.
Der VK hatte zuvor vertraglich Garantie und Gewährleistung als auch jegliche andere Haftung ausgeschlossen.
Nun finde ich aber dass es irgendwie nicht wirklich Sinn der Sache ist etwas zu kaufen und noch bei der Heimfahrt einen gravierenden Mangel herauszufinden und auf dem Fehlkauf sitzen zu bleiben.
Für so etwas müsste es doch Regelungen geben die einem Käufer die Möglichkeit bieten vom Kauf zurückzutreten und den Kaufbetrag erstattet zu bekommen.
4 Antworten
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Privatkauf oder bei einem Gewerblichen? Letzterer kann die Mängelhaftung nicht effektiv ausschließen. Auch nicht, wenn er behauptet auf Kommission oder im Namen von Privat zu verkaufen.
Bei einem Privatkäufer kämst du dann nur noch durch ne Anzeige wegen Betrugs / arglistiger Täuschung weiter, wobei das schwierig nachweisbar ist. Manchmal machbar, aber manchmal auch eben nicht. Es gibt Tage, da passiert sowas leider.
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Zuständig ist das Wohnsitzgericht des Beklagten (AG oder LG )
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Wenn die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde hat man schlechte Karten. Dann müsste man dem Verkäufer schon eine arglistige Täuschung nachweisen.
Aber viele vertragsklauseln zum Gewährleistungsauschluss sind bei näherer Betrachtung unwirksam. Dann ist es etwas einfacher und es bleiben alle Rechte des käufers bei Mängeln
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Zu unwirksamen Gewährleistungsausschlüssen?
Der BGH hatte zb am 19.09.2007 zum Aktenzeichen VIII ZR 141/06 entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam ist, wenn die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und Gesundheitsschäden und für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden ausgeschlossen ist.
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Was bedeutet das auf "Normaldeutsch", besteht die Möglichkeit mir ein Beispiel zu geben/schreiben?
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In AGB lässt sich zum Beispiel nicht die Haftung für Personenschäden ausschließen.
Oder wenn das Auto einen Schaden hat, der Halter ihn nicht kannte aber hätte kennen müssen weil er zb eine Fehlermeldung die auf einen Mangel hindeutet ignoriert hat
Ist dies doch so formuliert in dem zb da steht das alle Schäden ausgeschlossen sind ist die Gewährleistungsauschluss insgesamt unwirksam.
willst du da aber Ansprüche durchsetzen wird das ohne Anwalt kaum klappen
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Wieso muss für eine Klage ein Anwalt vorhanden sein?
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Vorm Amtsgericht wäre es im Gegensatz zu höheren Gerichten zwar noch keine Pflicht aber da so ein Verfahren sehr komplex ist wäre dies dringend zu empfehlen
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Es zwingt dich keiner, einen solchen Vertrag abzuschließen. Außerdem steht es dir ja frei das KFZ vorher ausführlich probe zu fahren oder zu testen
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ja, das stimmt aber egal wie sehr das KFz Probe gefahren wird. Wenn das Problem, zugespitzt gesagt/geschrieben, unmittelbar nach dem Kauf auftritt, muss der Käufer doch eine Alternative haben. Immerhin ist das Ding gebaut um Personen zu befördern.
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Na, dann kommt es halt darauf an, ob man privat gekauft hat oder beim Händler und welche Klauseln wirksam vereinbart wurden. Zugespitzt gesagt, kann ein privater Verkäufer auch nicht ahnen, wann evtl. Etwas kaputt geht
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Ja klar, wenn man dem Verkäufer Arglist nachweisen kann.
Nehmen wir an das ganze passiert in einem Nachbarbundesland. Welcher Gerichtsstand ist dafür zuständig? Privatkauf.