kfz abgemeldet?

5 Antworten

Eine eVB-Nr. kannst du doch gar nicht stornieren!? Falls du den Versicherungsvertrag damit meinst, wäre ein Widerruf der Kfz-Versich. noch möglich, falls die Frist dazu noch nicht abgelaufen ist!

Dazu müßte die eVB-Nr. ausgetauscht werden oder dein Fahrzeug wird entstempelt durch die Polizei... :-((

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Wenn du "Glück" hast, wird dein Auto von Amts wegen abgemeldet und die Kennzeichen entstempelt. Natürlich darf es ab dem Moment auch nicht mehr auf der Straße stehen. Eine kleine Gebühr wird für den Service selbstverständlich auch fällig.

Wenn du das Auto mit der evb erst angemeldet hast u dann storniert hast bist du jetzt ohne Versicherung unterwegs...heute noch drum kümmern sonst wird dir der Wagen ganz schnell stillgelegt

Wieso hast du nicht einen günstigeren Versicherungstarif gewählt und/oder zum nächstmögl. Zeitpunkt gewechselt?! Wäre viel einfacher gewesen...

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Nein. Du musst dein Auto abmelden in der Zulassungsstelle.


siola55  24.07.2024, 08:07

Wobei zu beachten ist, dass durch Ab- u. wieder Anmelden des selben Autos kein Versichererwechsel möglich ist!

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