Kellerraum als Lager als Betriebskosten (Kleingewerbe) Absetzen?
Hallo Zusammen,
neben meiner unselbstständigen Arbeit (Angestellter) betreibe Ich ein Kleingewerbe nach §19 UStG. Da sich meine Betriebsmittel nun anhäufen, möchte Ich einen meiner ungenutzten Kellerräume als "Materiallager" umbauen. Hier befindet sich kein Schreibtisch oder ähnliches. Ein reines Lager. Einen anderen Nutzen hat dieser Raum nicht. Kann Ich diesen Raum dann in meiner Steuererklärung als "Kosten" geltend machen? Ich würde hierzu alle Kosten summieren (Immobiliendarlehen, Versicherung, Steuer etc) und dies durch die Gesamtfläche meines Hauses teilen. So kenne ich die Kosten je m2 und würde diese mit der Raumfläche multiplizieren. Ist dies so machbar?
2 Antworten
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betreibe Ich ein Kleingewerbe nach §19 UStG
Du hast ein Gewerbe und nimmst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, ein Kleingewerbe gibt es nicht.
Da sich meine Betriebsmittel nun anhäufen, möchte Ich einen meiner ungenutzten Kellerräume als "Materiallager" umbauen.
Wäre dann ein häusliches Arbeitszimmer BFH, Urteil v. 19.03.2003 - VI R 40/01
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Vereinfacht gesagt, ja klar.
Ich weiß jedoch nicht ob es eine Regelubg gibt, die verhindert dass man Privaträumlichkeiten als Kostenaufwand im Rahmen des Gewerbes geltend machen kann..
Die private Wohnung und zugehörige Lager hat man ja sowieso, das wurde ja nicht speziell fürs Gewerbe angeschafft