Kellerraum als Lager als Betriebskosten (Kleingewerbe) Absetzen?

2 Antworten

betreibe Ich ein Kleingewerbe nach §19 UStG

Du hast ein Gewerbe und nimmst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, ein Kleingewerbe gibt es nicht.

Da sich meine Betriebsmittel nun anhäufen, möchte Ich einen meiner ungenutzten Kellerräume als "Materiallager" umbauen.

Wäre dann ein häusliches Arbeitszimmer BFH, Urteil v. 19.03.2003 - VI R 40/01

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Vereinfacht gesagt, ja klar.

Ich weiß jedoch nicht ob es eine Regelubg gibt, die verhindert dass man Privaträumlichkeiten als Kostenaufwand im Rahmen des Gewerbes geltend machen kann..

Die private Wohnung und zugehörige Lager hat man ja sowieso, das wurde ja nicht speziell fürs Gewerbe angeschafft