Keinen Kontakt zum Bruder in der Klinik/Kontaktsperre?
Hallo zusammen,
Mein Bruder wurde letzte Woche zwangs eingewiesen weil er eine Psychose hatte und unser Haus in Brand setzen wollte. Er ist seit 7 Jahren mit paranoider Schizophrenie diagnostiziert. Wir haben so ziemlich jeden Tag einmal telefoniert aber als ich gestern angerufen habe wurde mir auf einmal gesagt das er verlegt wurde in eine andere Klinik. Ich habe in der anderen Klinik angerufen und da wurde mir gesagt das sie mir keinerlei Auskünfte geben dürfte aber das er eine Kontaktsperre hat und einen Rechtsanwalt hat den ich kontaktieren soll. Wir dürfen ihm auch keine Kleidung oder sonst was anders schicken. Was kann ich unter Kontaktsperre verstehen? Kennt sich da jemand aus? Danke im Voraus!
1 Antwort
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Das hängt von den Umständen der Unterbringung ab. Vermutlich ist das nicht nur eine "normale" Krankenhausbehandlung. Da Brandstiftung ein schweres Verbrechen ist, da dabei ggf. viele Menschen und hohe Sachwerte betroffen sein können, kann ich mir vorstellen, dass gegen deinen Bruder ein Haftbefehl (§125 StPO) ergangen ist und es nicht eine "normale ärztliche" Unterbringung vom Familiengericht ist. Dieser Haftbefehl könnte in einem Haftkrankenhaus einer Vollzugsanstalt vollstreckt werden können oder eben in einer psychiatrischen Klinik. Das ist auf "normalen" geschlossenen Stationen aber schwierig, weil bei Untersuchungshäftlingen in aller Regel Kontaktsperren und Kontrollen der Telefonate und Postsendung angeordnet sind. Daher erfolgt das meist auf sog. forensischen Stationen oder Abteilungen in den psychiatrischen Kliniken.
Es laufen ja ggf. noch Ermittlungen zu dem Brandereignis und daher werden mögliche Absprachen mit Zeugen verhindert.
Kläre bitte den Unterbringungsgrund und dann braucht dein Bruder evtl. einen Anwalt und muss dafür Gerichtskostenhilfe beantragen. Brandstiftung ist ein Offizialdelikt, d.h. die Staatsanwaltschaft wird auch ohne Anzeige tätig. Deinem Bruder droht daher auch eine Strafe in Form eines Maßregelvollzuges (§63 StGB) wenn nach Einschätzung des Gerichtes eine Widerholung schwerer Straftagen krankheitsbedingt möglich erscheint und dein Bruder krankheitsbedingt die Unrechtmäßigkeit der Taten nicht (§20StGB) oder nicht vollständig (§21StGB) einsehen kann und deshalb keiner oder eine gemilderte Strafe ausgesprochen wird.
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Das ist ja Gegenstand von Ermittlungen. Und es muss auch geprüft werden, ob es jemand anderes war, der es jetzt deinem Bruder "in die Schuhe schiebt". Auch kann dein Bruder ja die Tat gestehen und für jemand anderen übernehmen, weil er ja nicht wirklich schuldfähig ist. Sprech mit dem Anwalt und du bekommst Klarheit darüber. Hat dein Bruder einen Betreuer? Mit dem muss der Anwalt ohnehin sprechen.
Verstehe. Was ich noch anmerken möchte ist das es eine versuchte Brandstiftung war. Er hat Frostschutzmittel im Haus verteilt und versucht das anzuzünden. Gottseidank hat er es nicht geschafft. Es sind nur schwarze Stellen auf der Wand und an anderen Stellen entstanden.