Kaskoschaden Fahrzeug?

2 Antworten

Das so hinnehmen, weil es vollkommen korrekt ist. Je nachdem wie die Stellen aussehen könnte man vielleicht noch argumentieren, dass die 2 vorn und 2 hinten jeweils zusammengehören, also dass es nur zwei Schäden sind. Aber auch das bedeutet 2 mal SB Abzug und Rückstufung in Höhe von 2 Schäden.

Eine Vollkasko ist nicht dafür da, dass man Dellen "sammelt" und dann irgendwann alles mit einem Schlag auf Kosten der Versicherung ausbessern lässt.

Den Vorwurf der Obliegenheitsverletzung kannst du natürlich entkräften, wenn du nachweist dass du im Urlaub warst. Aber das ändert am oben beschriebenen Grundproblem nichts.

Vollkasko-Schäden müssen natürlich jeweils UMGEHEND gemeldet werden. Da kannst du nicht warten, "bis es sich lohnt". Und natürlich wäre auch bei jedem einzelnen Schaden dann die SB fällig. Zusätzlich natürlich der Rabatt-Verlust

Die Entscheidung deines Versicherers war korrekt (Wahrscheinlich ist die Kündigung bereits unterwegs)