Kartenzahlung nach Kontoauflösung. Sparkasse verlangt nach 11 Monaten eine Gebühr?
Hallo,
zum 30.1.2020 habe ich mein Girokonto bei Sparkasse gekündigt und bin zu einer anderen Bank gewechselt. Ich habe alle Daueraufträge und Lastschriften auf das neue Girokonto bei einer anderen Bank übertragen.
Nun nach knapp 11 Monaten bucht Sparkasse von meinem neuen Girokonto irgendeine Gebühr mit Verwendungszweck „Kartenzahlung nach Kontoaufloesung Konto zum 30.1.2020 erloschen“.
Ich frage mich, was die Abbuchung soll und ob sie das überhaupt dürfen? Haben sie überhaupt ein Recht darauf, von meinem neuen Girokonto bei einer ganz anderen Bank einfach so irgendwas abzubuchen? Die Kontonummer wissen sie natürlich aus dem damaligen Auftrag, wo sie das Restguthaben auf das neue Konto nach Auflösung überwiesen haben. Das Ganze erscheint mir etwas dreist.
Vielen Dank für eure Hilfe!
8 Antworten
Der Verwendungszweck verrät es doch: Es gab noch eine Abbuchung durch eine Kartenzahlung, nachdem dein Konto aufgelöst wurde.
Also ja, selbstverständlich ist das erlaubt. Der Zeitpunkt ist lediglich seltsam.
Ich sage doch lediglich der Zeitpunkt ist seltsam. Vielleicht jetzt erst durch den internen Jahresabschluss bemerkt.
Warum sollte man eine Lastschrift automatisch abweisen?
Weil sie das paar Mal machten, da ich ein paar Sachen vergessen hatte. Seltsam diese eine Buchung...
Hi! Ja soll die Bank Deine Rechnung bezahlen, nur weil Du das Konto schon aufgelöst hast? Natürlich ist das rechtens. Würdest Du die Frage auch stellen, wenn die Bank Dir eine Gutschrift schickt, weil von irgendwoher noch Geld gekommen ist - oder dürfte sie das dann im Gegenzug behalten?
Das kommt oft vor, dass nach Kontoschließung irgendwo noch nicht abgerechnete Kartenzahlungen oder sogar Gutschriften auftauchen, weil der Terminalbetreiber die Einzüge noch nicht veranlasst hat oder die Gutschrift noch nicht losgeschickt wurde und der Absender keine andere Kontonummer hat.
Aus diesem Grunde vereinbart man auf dem Kontoschließungsformular, dass vorhandene Guthaben und auch noch auftauchende Belastungen über das neue Konto abgewickelt werden. Das hat insoweit schon alles seine Richtigkeit, es sei denn, dass die betreffende Zahlung Dich nicht betrifft, was Du dann aber nachweisen musst. Gruss
Ich frage mich, was die Abbuchung soll und ob sie das überhaupt dürfen?
Frag nicht uns, sondern die Bank, die kann dir die Details nennen.
Hast du keine Einzugsermächtigung erteilt, dann dürfen sie auch nichts abbuchen.
Du hast das Recht die Lastschrift zurückzuholen, sofern du keine Ermächtigung erteilt hast.
Es geht um die rechtlichen Gegebenheiten, und laut denen ist es nicht erlaubt, sofern er keine Ermächtigung erteilt hat.
Da sind nicht wir sondern Deine Bank und die SK der richtige Ansprechpartner.
Wenn Du nach Konto-Auflösung noch mit Karte gezahlt hast oder ein Händler dann erst buchte, fallen natürlich Gebühren an.
Einfach die Lastschrift widerrufen....
Die Bank hat sich gefälligst postalisch an dich zu wenden und eine Rechnung zu stellen, wenn sie etwas haben will.... Oder hast du der alten Bank ein Lastschriftmandat erteilt?
Nein, das wird üblicherweise über das Kontoauflösungsformular geregelt - dort wird ein Konto festgelegt, über das noch kommende Belastungen und Gutschriften durch die Bank über dieses Konto abgewickelt werden dürfen - das unterschreibt der Kunde. Es gibt hier gar keinen Grund zur Aufregung. Gruss
Im Januar oder Februar? Und jetzt erst die Buchung?
Wenn es eine Lastschrift war, warum haben sie sie nicht abgewiesen, so wie das im Normalfall der Fall ist?