Karriere nach dem Notfallsanitäter?
Hallo,
wenn ich jetzt z.b eine Ausbildung zum Notfallsanitäter gemacht habe und auch als Notfallsanitäter gearbeitet habe ich aber nicht mehr in der körperlichen Verfassung bin als Notfallsanitäter zu arbeiten z.b bin schon etwas älter so 50-60 Jahre kann ich dann als Leitstellendisponent oder sowas in der Art arbeiten?
Oder allgemein was kann ich dann arbeiten?
3 Antworten
Im Allgemeinen, sind die Weiterbildungs- und Anschlussmöglichkeiten für das Rettungsfachpersonal einschließlich für Notfallsanitäter leider eher rar. Möglichkeiten, woanders zu arbeiten, gibt es nur wenige, da die Ausbildung zu spezialisiert auf die Arbeit im Rettungsdienst ist. Um als Disponent in einer Leitstelle zu arbeiten, bedarf es allermeist zusätzlich zur rettungsdienstlichen Ausbildung auch noch einer feuerwehrtechnischen Ausbildung, da die meisten Leitstellen mittlerweile integrierte Leitstellen (ILS) sind, welche sowohl die Notrufe für die Feuerwehr als auch die Notrufe für den Rettungsdienst bearbeiten. Reine Rettungsleitstellen, wo ausschließlich die Notrufe für den Rettungsdienst bearbeitet werden, sind eine Seltenheit geworden. Dazu, bedarf es einer entsprechenden Schulung, einem Lehrgang zum Leitstellendisponenten. Die Details, wie die Disponenten zu qualifizieren sind, werden durch die Bundesländer geregelt. Eine weitere Arbeitsmöglichkeit, könnte ggf. in einem Krankenhaus, im speziellen in der Notfallaufnahme, sein. Hier könnte es allerdings aufgrund von §2a Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und der darin geregelten begrenzten Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zu juristischen Schwierigkeiten kommen. Im Krankenhaus ist ja immer ein Arzt anwesend und im Gesetz heißt es: "bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung". Jedoch kann es in manchen Situationen auch sein, dass der Arzt gerade keine Zeit hat und dann würde sich die Frage auftun, ob ein in der Notfallaufnahme beschäftigter Notfallsanitäter nun aufgrund von §2a NotSanG eigenverantwortlich heilkundlich tätig werden darf bzw. sogar heilkundlich tätig werden muss. Hier wäre schon die juristische Grundsatzfrage, ob sich der Patient alleine schon aufgrund von seiner Anwesenheit im Krankenhaus bereits in ärztlicher Behandlung befindet, aus juristischer Hinsicht, da es sich um eine ärztlich geleitete Einrichtung handelt, auch wenn der Arzt gerade keine Zeit hat. Hier fehlt es gegenwärtig an dementsprechender gerichtlicher Rechtsprechung, da zu wenige Notfallsanitäter in einer Notfallaufnahme oder im Allgemeinen im Krankenhaus arbeiten.
Mfg
Ich kenne mehrere die in die Leitstelle gegangen sind. Allerdings musst du dann auch in der Regel mindestens Gruppenführer bei der Feuerwehr sein.
Leitstellendisponent wäre eine Möglichkeit (jedoch nicht bei allen Leitstellen). Auch Lehrsanitäter wäre eine Möglichkeit.