Kann sie dass machen?

4 Antworten

Schlagen darf sie dich nicht. Das wäre eine Straftat.


Catgirl96 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 15:42

Macht sie immer noch auch als ich nicht arbeiten wollte hat sie mir voll auf den Kopf geschlagen

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HarryXXX  01.09.2024, 15:48
@Catgirl96

Du kannst das Jugendamt informieren und sie auch anzeigen.

Mit 27 nur anzeigen. Und du darfst dich natürlich auch wehren.

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Catgirl96 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 15:49
@HarryXXX

Aber mit 27 beim Jugendamt

Dann schlägt sie mich noch mal

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Schlagen darf sie dich nicht.

Sachen wegwerfen...teilweise schon wenn du minderjährig bist.


Catgirl96 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 15:43

Nein

Auch nicht die hab ich bezahlt und ich bin 27

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Isuzu189  01.09.2024, 15:44
@Catgirl96

Wärst du minderjährig wärs egal ob du was selbst bezahlt hast, wenn du für den Kauf nicht die Einwilligung gehabt hast. Aber mit 27 geht das natürlich nicht

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Catgirl96 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 15:49
@Isuzu189

Ich kann es nachweisen über Amazon Bestellung

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Schlagen darf sie dich mit Sicherheit nicht aber deine Sachen wegnehmen schon


Catgirl96 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 15:43

Nein wegnehmen auch nicht weil ich hab sie bezahlt sie wollte auch schon mit dem Auto über mein Handy fahren bezahle vertrag selbst

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Catgirl96 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 15:48
@jessica0910

Sie hat gemeint da würde sie nicht dafür haften und würde bei der Polizei lügen

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HarryXXX  01.09.2024, 15:49
@jessica0910

Mit 27 würde ich der Alten in Notwehr ordentlich eine aufs Maul hauen. Und kein Richter würde das je verurteilen.

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HarryXXX  01.09.2024, 15:52
@jessica0910

Sie hat gerade irgendwo geschrieben, dass sie eine Behinderung hat. Kann natürlich sein, dass sie zu Gegenwehr nicht in der Lage ist. Aber Anzeige erstatten sollte sie auf jeden Fall. Bei Misshandlung von Behinderten verstehen die Richter keinerlei Spaß.

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Catgirl96 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 15:54
@jessica0910

Ja als ich klein war hat sie mich auch geschlagen weil ich nicht geschlafen habe

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Catgirl96 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 15:55
@HarryXXX

Ich habe eine Lernbehinderung und kein Betreuer

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Wegwerfen, nein. Einbehalten, ja. Schlagen, nein.


Catgirl96 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 15:44

Es sind aber meine Sachen

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iF3lix  01.09.2024, 16:07
@Catgirl96

Erziehungsrecht der Eltern geht dabei tatsächlich vor

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cherry9919  03.09.2024, 15:34
@Catgirl96

27 hin oder her. Solange du die Füsse unter ihrem Tisch hast gelten ihre Regeln. Ich weiss sowieso nicht, warum man mit 27 noch zuhause wohnt. Also zieh endlich aus.

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Catgirl96 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 15:53
@cherry9919

Sind aber meine Sachen weil ich eine Lernbehinderung habe

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cherry9919  03.09.2024, 15:58
@Catgirl96

Was hat das mit einer Lernbehinderung zu tun? Eine Lernbehinderung ist jetzt nicht so eine schwere Behinderung, die es unmöglich macht von zuhause auszuziehen.

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cherry9919  03.09.2024, 16:03
@Catgirl96

Komischerweise habe ich es trotzdem geschafft von zuhause auszuziehen:) also suche hier nicht nach Ausreden. Aber gut, bleib bei deiner Mutter wohnen aber heul dann nicht rum, weil sie deine Sachen nimmt. Du bist 27. Werde doch endlich erwachsen.

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cherry9919  03.09.2024, 16:14
@Catgirl96

Du unternimmst auch nichts dagegen, dass es klappen könnte. Was machst du wenn deine Eltern mal nicht mehr sind? Gehst du dann mit ins Grab?

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