Kann mir jemand folgenden Auszug aus einer Herstellungsgarantie beurteilen bzw ist diese Garantie zulässig?
"Wir gewähren auf unsere Produkte eine Garantie von 12 Monaten. Sollte in dieser Zeit ein Mangel an der Ware auftreten,erhält der Kunde die Möglichkeit auf Preisminderung oder Nachbesserung."
4 Antworten
Ja, das ist in Garantiebedingungen so zulaessig. Eine Garantie ist stets freiwillig, gesetzlich nicht vorgeschrieben und der Garantiegeber hat bei der Gestaltung der Garantiebedingungen weitestgehend freie Hand.
Die hier gegebene Garantie bietet dem Kaeufer gegenueber der gesetzlichen Sachmaengelhaftung ("Gewaehrleistung") auch den Vorteil, dass sie auch solche Maengel abdeckt, die erst nach dem Kauf (aber innerhalb des 1. Jahres) entstehen. Die "Gewaehrleistung" bezieht sich hingegen nur auf solche Maengel, die zum Zeitpunkt der Uebergabe des betreffenden Artikels an den Kunden bereits vorhanden waren.
Das geht über die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten hinaus, und sollte also zulässig sein.
Ja.
Garantie ist freiwillig, sie könnten auch einfach gar keine geben.
Warum sollte das nicht zulässig sein? Eine Garantie ist doch eine freiwillige Leistung
Die bitte was?