Kann mir jemand diese Abbild erklären?

1 Antwort

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Der betroffene legt gegen einen Bescheid Widerspruch ein. Wenn dem Widerspruch stattgegeben wird, ist die Sache erledigt.

Andernfalls kann er klagen. Zuerst vor dem Sozialgericht. Bekommt er dort kein Recht, kann er Berufung einlegen, die beim Landessozialgericht verhandelt wird.