Kann mir jemand die Weimarer Verfassung erklären?

2 Antworten

Um die Weimarer Verfassung zu erfassen, solltest du dich auf die vier Bereiche Bevölkerung, Reichspräsident, Reichsregierung und Reichstag konzentrieren. Hier Stichpunktartig einige wichtige Punkte:

Bevölkerung

- aktives und passives Frauenwahlrecht

- direkte, geheime und freie Wahl des RP und RT, sowie der Landesparlamente (RT&LP durch Verhältniswahl)

- Grundrechte (und deren mögliche Einschränkungen durch Notverordnungen)

- durch Volksbegehren und Volksentschiede Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren

- Schutz vor Willkür

- Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrechte

Reichspräsident

-ernennt/entlässt RK&Reichsregierung

- kann RT auflösen (dadurch Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren)

- durch direkte Wahl starke verfassungsrechtliche Stellung mit breiter Legitimation

- Art. 48 - "Staatsnotstand"

- ernennt Reichsgerichtshof (-> Judikative)

- Oberbefehlshaber der Reichswehr

Reichsregierung

- vom RP ernannt

- kann vom RP personell verändert werden

- dem Parlament verantwortlich

- durch diese Abhängigkeiten Erschwerung der pol. Arbeit

- Legislative

Reichstag

- keine Sperrklausel (wie heute beim Bundestag)

- Verhältniswahlen

- kann dem Reichskanzler das Vertrauen entziehen (Misstrauensvotum)

- beschließt Gesetze

Ich nehme an, dass du in der 9./10. Klasse bist und ihr gerade die Weimarer Republik behandelt. Um die Weimarer Verfassung zu erfassen, sollte diese Liste für euch wohl ausreichen, denke ich.

Antwort von hihaho

Das steht doch schon in der Grafik. Wahlberechtigte durften den Reichstag alle 4 Jahre wählen, jedes Jahr das Landesparlament und alle 7 Jahre den reichspräsidenten. Außerdem durften sie über die gesetzgebende Verfassung entscheiden, die maßgeblich an die Benennung der Gesetze beitrug.

Der Reichspräsident konnte so gut wie über alles und jedem entscheiden also den Reichstag auflösen, der Armee Befehle geben und den reichslanzler ernennen und entlassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Linuxaffiner  09.12.2019, 17:14

Und genau das war in der Weimarer Verfassung das Problem. Der Reichspräsident hatte zuviel Macht, und darum konnte Hitler dem Ermächtigungsgesetz die Verfassung außer Kraft setzen..

In der zweiten Verfassung von 1949 war das dann nicht mehr möglich, es gab keinen Reichspräsidenten mehr, der Bundeskanzler war in seinen Entscheidungen an das Parlament gebunden..

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