![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
Das steht doch schon in der Grafik. Wahlberechtigte durften den Reichstag alle 4 Jahre wählen, jedes Jahr das Landesparlament und alle 7 Jahre den reichspräsidenten. Außerdem durften sie über die gesetzgebende Verfassung entscheiden, die maßgeblich an die Benennung der Gesetze beitrug.
Der Reichspräsident konnte so gut wie über alles und jedem entscheiden also den Reichstag auflösen, der Armee Befehle geben und den reichslanzler ernennen und entlassen.