Ersatzkaiser. Weimarer Verfassung?

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Das ist einfach: Er hatte in der Weimarer Republik zuviel Macht, wie die deutschen Kaiser aus dem Hause der Hohenzollern zuvor. Nur zerfiel im November 1918 durch die Kriegsunruhen die deutsche Monarchie und wich der Republik. Zahlreiche Paragraphen der Weimarer Verfassung garantierten nun die überhöhte Machtposition des Reichspräsidentenamtes.

Artikel 47 (1) Der Reichspräsident hat den Oberbefehl über die gesamte Wehrmacht des Reichs.

Artikel 53 (1) Der Reichskanzler und auf seinen Vorschlag die Reichsminister werden vom Reichspräsidenten ernannt und entlassen.

Artikel 48 (2) Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.


Nur um einige wichtige Punkte zu nennen. Besonders Artikel 48 trägt maßgeblich zum Zerfall der Weimarer Republik bei. Unter anderen gab es seit 1930 keine Mehrheitsregierungen mehr, sodass es die sogenannten "Präsidialkabinette" agierten, die lediglich durch die Notverordnungen des Reichspräsidenten regieren konnten. Der Reichstag hatte nur noch sehr wenig zu erwidern.. Soviel zur Machtposition des lieben Reichspräsidenten und weswegen sein Amt von einigen als "Ersatzkaisertum" bezeichnet wird.


Hier kannst Du noch einge Punkte nachlesen, wo ich auch die Artikel der Weimarer Verfassung bezogen habe.

Quelle: Die Verfassung des Deutschen Reichs ["Weimarer Reichsverfassung"] vom 11. August 1919

http://www.documentarchiv.de/wr/wrv.html#DRITTER_ABSCHNITT


BernhardWulle  08.05.2014, 00:36

Wenn der Reichspräsident dank seiner verfassungsmäßig vorgesehenen Kompetenzen zum "Ersatzkaiser" wurde, was ist dann ein US-Präsident? "Ersatz-Gott"?!

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Schau mal, welche Machtfülle der Reichspräsident laut Verfassung hatte.

Gab es denn vor der Weimarer Republik bereits andere vergleichbare Positionen?


AaronXyZ 
Beitragsersteller
 27.06.2012, 16:05

klar

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