kann mir ein professor die prüfung als als durchgefallen markieren wenn ich für eine Teilleistung (die für die gesamtnote notwendig ist) entschuldigt bin?

1 Antwort

Muss man genau schauen.

Erfolgte die Krankmeldung vor der Prüfung nach den aufgestellten Regularien (bspw. Meldung, Formblatt, Attestierung der Prüfungsunfähigkeit, Prüfungsamt)

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Infos bekommst bei der Prüfungskommission oder beim Prüfungsamt - eins höher, Hilfe beim Studiendekan.

Wenn es rechtliche Schritte benötigt, dann gibt es sicher eine kostenlose Rechtsberatung deines Studierendenwerks.

Hast die Problematik schon in der Sprechstunde des Professors angesprochen?

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Wenn du dich nach dem Prüfungstermin erst gemeldet hast auch mit Attest, so gilt dies im Allgemeinen als unentschuldigt nicht erschienen - und damit eine 6 - und ggf. das ganze Modul als nicht bestanden.

Wenn dich vor dem Prüfungstermin gemeldet hast und u.U. das Attest nachgereicht und an die Regularien gehalten hast - kein anderer regulärer Termin frei gewesen ist - du dich deswegen auch beim Prof. gemeldet hast - dann darf er das Modul nicht als nicht bestanden bewerten (nur weil es keine freien Termine mehr gab).

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Aber die kostenlose rechtliche Beratung deines Studienrendenwerks kann dies noch genauer beantworten.


Inkognito-Nutzer   18.06.2024, 01:05

Genau genommen ist es keine Prüfung, sondern eine Leistung die zur Abgabe der Prüfung beiträgt. Der Unterricht wird in 3 unterschiedliche Termine verteilt und in jedem dieser Termine muss man bestimmte Aufgaben lösen. Jeder dieser Termine trägt 20% zur Gesamtnote bei und am Ende gibt es noch einen theoretischen Test, der 40% der Note ausmacht. Man muss aber alle Termine mindestens mit einer 4,0 oder höher bestehen, es reicht nicht die anderen perfekt zu machen und einen auszulassen.

Die Leistung wird am Ende des Semesters durch die Abgabe von allen Ausarbeitungen als eine Prüfung gewertet, deshalb habe ich mich gefragt, ob diese einzige Fehlstunde (die rechtzeitig durch einen Attest entschuldigt wurde) überhaupt dazu führen kann, mir einen Fehlversuch zuzuschreiben - ich meine, ich kann ja nichts dafür, ich war krank und das von einem Arzt bestätigt.

Er hat mir dazu keine klare Antwort gegeben, deshalb hab ich hier gefragt. Das wird bestimmt irgendwo rechtlich definiert sein und das im Allgemeinen nicht nur für meine Universität bestimmt. Ich meine, ich kann ja wie gesagt nicht für etwas bestraft werden, wofür ich eigentlich nichts kann. Ich habe ihn auch für einen Wiederholungstermin gefragt und er meinte zu mir, das alle Spots für den Rest des Semesters belegt sind und deshalb Wiederholungen auch nur erst im nächsten Semester angeboten werden. Aber ich dürfte den Erarbeiteten Kram abgeben und den fehlenden Teil nächstes Jahr nachreichen.

Aber ich werde mal abwarten, ob er mir einen Fehlversuch reindrückt oder nicht, ansonsten werde ich deinen Rat mit der Prüfungskommission oder dem Prüfungsamt annehmen.

Danke dir.

jentolon  18.06.2024, 08:12
@Inkognito-Beitragsersteller

So wie ich es verstanden habe, nach dem was du geschrieben hast:

ist alles gut, den fehlenden Teil kannst nachholen, sobald es freie Spots gibt - die abgelegten Teile behalten ihre Gültigkeit und es gilt als Erstversuch.

Kannst ihn nochmal explizit darauf ansprechen, ob es als Erstversuch gilt das Ganze und es nicht mit nicht bestanden gewertet wird.