Schätzungsprotokoll für Gartenverkauf Pflicht in M-V oder laut Pachtvertrag?

2 Antworten

wenn es im Pachtvertrag geregelt ist, dann schau doch rein! :-)

Ein Schätzungsprotokoll wird beim Verkauf nicht verlangt - ich bin aber nicht aus MV - es gibt nur die Vorgabe, dass Grundstücksverkäufe notariell beglaubigt werden muss...

ein Notar kann Dir aber auf jeden Fall beantworten, was gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. gibt es Vorkaufsrechte von Gemeinden oder Genehmigungspflichten von Ämtern - ich kenne sowas bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen...)

wer verlangt denn so ein Protokoll?

ganz abgesehen davon mag so ein Gutachten (fakultativ!) bei der Wertfindung helfen bzw. unrealistische Vorstellungen einbremsen helfen...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

MischEZSZ 
Beitragsersteller
 26.05.2019, 12:49

Wir wollten einen Garten kaufen. Mein Vater hätte den für uns bezahlt. Er wollte aber so ein Protokoll und auf die Nachfrage hin wurde der Verkäufer sehr unhöflich und hat uns angesagt. Lieben Dank trotzdem für die Antwort. :)

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myotis  27.05.2019, 14:14
@MischEZSZ

Du meinst abgesagt?

ja gibt auch andere schöne Gärten :-)

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Grundstücksverkäufe unterliegen dem Privatrecht und haben somit keine Wertbindung. Der Verkaufspreis klärt sich alleinig über die Willensübereinkunft von Verkäufer und Käufer.

Ein Wertschätzungsprotokoll (also eine Schätzung) kann eine Richtschnur sein, ist aber in keinem Fall eine bindende Rechtsgrundlage beim Verkauf.

Daher spricht man auch von Bodenrichtwerten.


MischEZSZ 
Beitragsersteller
 26.05.2019, 12:47

Vielen Lieben Dank :) das ist gut zu wissen

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