Kann mein LBS Bausparvertrag ohne meine Einwilligung gekündigt werden?
Hallo,
ich habe einen Brief bekommen von meinem LBS Bausparvertrag, in dem steht, dass ich auf den letzten Brief nicht reagiert habe und deshalb mein Bausparvertrag gekündigt wurde. Leider habe ich den ersten Brief aber nie bekommen. Der LBS Kundendienst sagt, dass ich nichts machen kann und die Kündigung steht.
Ist es sinnvoll rechtliche Schritte einzugehen? Ist es wahrscheinlich, dass ich im Recht bin und wer würde am Ende die Kosten tragen?
Danke erstmal für die ganzen Antworten.
Gekündigt wurde der Vertrag, weil wohl im ersten Brief stand, dass seit März neue Vertragsregeln gelten und ich in den Bausparvertrag einzahlen soll. Dies habe ich halt nicht gemacht, weil ich nichts davon wusste und daraufhin kam jetzt die Kündigung. Die Bausparsumme ist nicht einmal bei der Hälfte angekommen.
6 Antworten
Deine Frage können wir nicht beantworten, da wir keine genauen Kenntnisse des Sachverhalts haben. Du solltest aber auf jeden Fall zur Verbraucherzentrale gehen und die Kündigung prüfen lassen.
Bausparkassen kündigen die Verträge massenweise, teilweise sogar juristisch unberechtigt. Sie wollen/können die hohen Prämien nicht mehr bezahlen und versuchen deshalb, die Verträge zum Nachteil der Kunden loszuwerden.
Wie ich schon schrieb: Lasse die Kündigung von der Verbraucherzentrale prüfen. Die LBS kann nicht einseitig "neue Vertragsregeln" einführen. Sie muß sich - wie du - erst einmal an die alten halten. Ob sie das tut/getan hat, kann man aber nur beurteilen, wenn man den Vertrag kennt.
Ist es wahrscheinlich, dass ich im Recht bin und wer würde am Ende die Kosten tragen?
Bei der Masse an Informationen kann man nur mit einem entschiedenen "Vielleicht, vielleicht auch nicht" antworten.
Ich habe die Informationen ergänzt. Es geht darum, dass in dem 1. Brief stand, dass es neue Vertragsregeln gibt und ich einzahlen muss.
Liegt einer der beiden Fälle vor?:
- Bausparkassen können Bausparverträge wirksam kündigen, bei denen die Bausparsumme komplett angespart ist.
- Nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Februar 2017 können Bausparkassen auch Verträge kündigen, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, auch wenn diese noch nicht voll bespart sind (Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16).
"dass ich im Recht bin"
Kommt darauf an wieso man den gekündigt hat?
Die Bausparkasse kann den Vertrag kündigen. Dazu braucht sie deine Zustimmung nicht.
Im Brief stand, dass es um neue Vertragsregeln geht, die sagen, dass man in den Bausparvertrag einzahlen muss und weil ich das nicht gemacht habe, kam direkt die Kündigung ohne weitere Vorwarnung.