Kann mein Chef mich zu einen Urlaub in der Ausbildung zwingen?
Hallo Zusammen,
ich bin 18 Jahre alt und im 3 Ausbildungsjahr und habe ende April meine Abschlussprüfungen. Da meine Noten nicht so gut waren musste ich in eine Einrichtung wo ich Nachhilfe bekommen. Muss sagen es ist nicht schlecht. Das heißt jeden Mittwoch nach der Beruffscchule muss ich für 2,25 Stunden in die Nachhilfe da es vom Arbeitsamt ausgeht. Sogar in den Ferien muss ich kommen was mich nervt da ich eh bis 17 Uhr arbeite und dann da rein sollte. Jetzt ist es so das ich so nen Vorbereitungskurs für die Zwischenprüfung hatte immer Samstag war kein Problem. Und jetzt folgt so ein Kurs für die Abschlussprüfung. Finde ich echt toll weil ich da zusätzlich nochmal lerne und mir auch vieles nochmal erklärt wird. Nun ist es so das die Nachhilfelehrerin Samstags keine Zeit hat und es jetzt unter der Woche macht. Und zwar 5 Tage die Woche also von Montag - Freitag von 8 - 16 Uhr... Und mein Betrieb verlangt jetzt von mir das ich mir diese 5 Tage Urlaub nehme. Aber ich sehe es einfach nicht ein. Urlaub soll ja auch Erholung sein aber wenn ich da 5 Tage fast solange wie an einen Arbeitstag sitze ist es meinen Urlaub nicht wert. Ich darf eh nur bis Juli planen da ich nicht weiß ob ich übernommen werde.Und wenn ich das alles verplane und dann auch noch nen Urlaub was ich nicht will.. dann bleiben mir nur 2 Wochen für 5 Monate über... und mein Chef sagt ich muss da Urlaub nehmen. Klar will ich was tun für die Prüfung aber nicht meinen Urlaub hernehmen in den ich nichts anderes machen kann weil ich 7,5 Stunden in dieser Einrichtung bin... kann er mich zwingen?
10 Antworten
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Ich denke, dass er das darf.
Nach den 7,5 Stunden kannst Du immer noch Deine Freizeit genießen.
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Ich bin aktuell wieder in der probezeit also hab ich 0,0 urlaub in 6 monaten also mecker nich rum.
Arbeit ist eben arbeit.
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Der Teilurlaubsanspruch beträgt für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses jeweils ein Zwölftel des vollen Jahresurlaubs. Ergibt sich bei der Berechnung eine Kommazahl, werden mindestens 0,5-Urlaubstage aufgerundet.
Bei einer 5-Tage-Woche entsteht für den ersten vollen Arbeitsmonat also ein Urlaubsanspruch von mindestens 2 Werktagen (20 Werktage gesetzlicher Urlaub geteilt durch 12 Monate ergibt in diesem Fall aufzurundende 1,66 Urlaubstage). Wer beispielsweise am 1. Oktober seinen neuen Job beginnt, hat bis zum Jahresende mindestens 5 Urlaubstage zur Verfügung (20 / 12 x 3 = 5).
In vielen Arbeitsverträgen stehen mehr Urlaubstage als gesetzlich vorgeschrieben. Dementsprechend kann auch in den ersten sechs Monaten ein durchaus höherer Urlaubsanspruch entstehen als in den Beispielen vorgerechnet."
Der Betrieb kann dir den Urlaub in der Probezeit nur verwähren, wenn Betriebliche Gründe vorliegen. Bspw. dass in deinem Büro bzw. für das Sachgebiet niemand mehr da ist.
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Hallo Corex123,
ich kann deine Sichtweise sehr gut verstehen aber wenn es dein Chef so will, dann mach das auch. Wie bereits unten gesagt wurde, ist die Nachhilfe dein "Privatvergnügen" und dein Chef gibt dir die Möglichkeit daran teilzunehmen.
Evtl. kannst du deinen Chef ja mal nach "Sonderurlaub" fragen?
Schließlich dürfte dein Betrieb daran interessiert sein dass du die Prüfung bestehst... Bei uns geben wir den Azubis für Prüfungsvorbereitungen Sonderurlaub bzw. sie sollen es einfach über das Zeiterfassungssystem über "Berufsschule" buchen.
Viele Grüße
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Urlaub dient der körperlichen und seelischen Erholung und nicht der Fort- und Weiterbildung, dafür gibt es entweder eine Freistellung (so wie ich es damals hatte) oder Bildungsurlaub (das gibt es in meiner jetzigen Firma) bzw. Sonderurlaub.
Und, Prüfungsvorbereitung hin oder her, finde ich es dreist, dass man verlangt, du sollst für diesen Unterricht deinen Urlaub opfern - ich würde mit dem Chef sprechen, dass ich an der Woche gern teilnehmen will, aber nicht einsehe, meinen Erholungsurlaub dafür herzugeben.
Das einzige, was dir passieren kann, ist, dass es unbezahlter Urlaub ist.
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Die NAchhilfe ist ja deine Freizeit also kann er dich dazu zwingen. Sei froh das du so eine Hilfe von der Ag bekommst. Deinen Urlaub musst du bis ENDe deine Ausbildungsvertrages genommen haben. Denn bei Uebernahme erhaelts du ja einen neuen Vertrag und damit auch mehr Urlaubstage bis zum Rest des Jahres.