Kann man so einen Selbstbedienungsschrank auch ohne irgendwelche amtlichen ärgereinen eröffnen?

2 Antworten

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Die gesetzlichen Bestimmungen ist klar und unmissverständlich

Du schreibst:

So ein Ding meine ich. Muss man das nicht NUR anmelden wenn man was verkauft? Da könnte ich ja einfach gegen freiwillige Spende Dinge verschenken?

Wenn sich der Standort für den Schrank auf einem Privatgrundstück befindet, interessieren sich die Behörden nicht für den Schrank.

Verkaufen und verschenken ist nicht dasselbe

Wenn du auf den Schrank auf einem Privatgrundstück aufstellst und anderen erlaubst, kostenlos Gegenstände zu entnehmen oder hineinzulegen ist das selbstverständlich ohne jegliche Genehmigung erlaubt.

Willst du deine Sachen hingegen verkaufen, kommen zwischen dir und dem Käufer rechtskräftige Kaufverträge gem. § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zustande.

Gewerblich handelt, wer eine auf Dauer ausgelegte, selbständige Tätigkeit betreibt und Gewinne beabsichtigt.

Dies bedeutet: Um durch das Finanzamt als gewerblich eingestuft zu werden, reicht bereits die Absicht, Gewinne erzielen zu wollen.

Vor diesem Hintergrund müsstest du deine Aktivitäten grundsätzlich anmelden. Auch dann, wenn du nur wenig oder überhaupt keine Umsätze hast.

Tipp: Wer keine Umsätze hat, braucht selbstverständlich auch keine Umsatzsteuer zahlen.

Allerdings möchte das Finanzamt grundsätzlich wissen, wer in Deutschland womit Geld verdient.

Deine Überlegung ist:

Da könnte ich ja einfach gegen freiwillige Spende Dinge verschenken?

Was aufgrund einer Gegenleistung erbracht wird, kann kein Geschenk sein.

Ein Spende ist immer und grundsätzlich freiwillig.

Die Idee den Preis als Spende umzutaufen und damit alle Pflichten los zu sein ist nachvollziehbar - aber unzulässig.

Rechtlich darfst du dein kostenloses Angebot nicht einmal im Bezug auf eine Spende anbieten.

Hinzu kommt, dass du bei Spende unmissverständlich darüber informieren musst, zu welchem Zweck das gespendete Geld verwendet werden soll.

Die kann durchaus auch dein privater Unterhalt sein. Allerdings kannst du nicht mit dem Verschenken warten, bis du die erhoffte Spende erhalten hast.

Spenden können nur gemeinnützige Organisationen annehmen. Und da die Lete bei dir eine Gegenleistung bekommen, ist das weder Geldgeschenk noch Spende, sondern eine gewerbliche Einnahme.

Also bedarf es einer Gewerbeanmeldung und bei Lebensmitteln auch einer Unterrichtung über den Umgang mit diesen. Selbstverständlich braucht du auch die Erlaubnis des jeweiligen Grundstückseigentümers.


Sunshine975 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 17:57

Und wenn ich dann einfach die Sachen verschenke? Würde ich auch mit klarkommen. Das Grundstück gehört uns sowieso.

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