Kann man sich bei Kleinanzeigen etwas kaufen und z.B von 250€ nur 180€ überweisen?
Was passiert wenn ich weniger überweisen würde und auf das Produkt bestehen würde. Könnte es Ärger geben oder kriege ich das Geld einfach zurück. Doch das ist ja ein privater Kaufvertrag.
8 Antworten
Der Verkäufer kann Schadensersatz verlangen. Zinsausfälle und Lagerkosten. Zusätzlich entstandenen Kosten für Wartung und Pflege, bei Tieren auch Futtergeld und Arztkosten. Bei späterem Verkauf zu einem geringeren Preis, kann der Verkäufer den Wertverlust geltend machen. Es ist keine gute Idee, nicht den vereinbarten Preis zu zahlen.
Wenn ein wirksamer Kaufvertrag besteht, kann der Verkäufer die vereinbarungsgemäße Abwicklung des Vertrages theoretisch auf dem Rechtsweg durchsetzen. In der Praxis dürfte die Wirtschaftlichkeit davon allerdings meistens fraglich sein.
Gemäß § 433 BGB kommt ein Kaufvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande. Bei dir liegt zunächst tatsächlich nur eine invitatio ad offerendum vor - also eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Sobald sich beide Parteien (du und der Verkäufer) jedoch über den Kaufpreis von 250€ einig sind und der Verkäufer dies bestätigt, entsteht ein rechtlich bindender Kaufvertrag.
Die einseitige Überweisung von nur 180€ stellt dabei kein neues Angebot dar, das der Verkäufer annehmen müsste. Vielmehr bleibt der ursprüngliche Kaufvertrag über 250€ bestehen. Die unvollständige Zahlung bedeutet lediglich, dass du deine vertragliche Leistungspflicht nicht vollständig erfüllst (juristisch auch Schlechtleistung- Der Käufer ist dadurch in Verzug, sofern eine Mahnung oder eine Fälligkeit gegeben ist (§§ 280, 286 BGB).
Der Verkäufer ist in diesem Fall gemäß § 320 BGB berechtigt, seine Leistung (Übergabe der Kaufsache) zu verweigern.
Sollte die Sache dennoch übergeben worden sein, kann der Verkäufer als Eigentümer nach § 985 BGB Herausgabe verlangen. Dass es sich um einen privaten Kaufvertrag handelt, ändert an der Rechtslage nichts - der Verkäufer könnte sogar den Rechtsweg beschreiten und die ausstehenden 70€ einklagen (§ 433 Abs. 2 BGB). Eine automatische Rückabwicklung oder Vertragsauflösung tritt durch die Teilzahlung nicht ein.
Nach dem Trennungs- und Abstraktionsprinzip bleibt der schuldrechtliche Kaufvertrag wirksam, solange er nicht durch Anfechtung, Rücktritt oder einvernehmliche Aufhebung aufgelöst wird (d.h. du muss die restlichen 70 € ohnehin irgendwann zahlen, solange der Vertrag nicht aufgelöst wird). Der sicherste Weg wäre daher, entweder den vereinbarten Kaufpreis vollständig zu zahlen oder vorab mit dem Verkäufer eine neue Preisvereinbarung zu treffen.
Wenn du das Geld überwiesen hast kannst du es ja nicht mehr zurückbuchen lassen.
Ich würde dann dein Geld behalten und die Ware erst verschicken wenn das restliche Geld da ist.
Du kannst dann selber entscheiden ob du den Rest bezahlst und die Ware bekommst oder ob du die Anzahlung abschreiben möchtest.
Er hat das Geld aber nach 2 Monaten nicht überwiesen und mich jetzt angezeigt. Ich habe mich hier absichtlich als Täter gestellt denn sonst kämen nur negative Aussagen das man hätte das Geld sofort zurück schicken müssen oder noch schlimmer.
Das wäre dann ja sein Problem.
Es existiert ein gültiger Kaufvertrag über Summe X. Wenn der Käufer die dann nicht bezahlen will verstößt er ja gegen den Kaufvertrag.
Wenn du den Käufer richtig ärgern willst gehst du zu einem Anwalt und lässt den einen entsprechenden Brief aufsetzen, inkl einer Aufstellung der entstandenen Kosten wie zum Beispiel die notwendigen Anwaltskosten.
Bei Zahlung direkt über Kleinanzeigen kannst du das nicht, kannst nur die gesamte Summe oder nichts zahlen. Bei Vorkasse ebenso nicht
Und wie sieht es andersrum aus wenn man bezahlt hat, die Ware nicht kommt und vertröstet wird das das Geld in 5 Wochen zurück überwiesen wird. Das ganze jedoch bis 2 Monate dauert bis die Überweisung eingeht?