Ebay Kleinanzeige un Recht?
Wie ist es eig mit den Rechten, wenn ich über Ebay Kleinanzeige was verkaufe, und der Jenige dann aber sagt „Ne gefällt mir docj nicht ich will mein Geld wieder zurück“ hat er ein Recht darauf oder ist der Kaufvertrag damit abgeschlossen und hat keine widderufsrecht mehr ?
7 Antworten
Es gibt kein Widerrufsrecht im Privatkauf / Verkauf.
Ein Kaufvertrag kommt dann zu stande & muss von beiden erfüllt werden, wenn beide Parteien eine Willenserklärung abgegeben haben.
Verkäufer biete Ware an, will Ware an Käufer verkaufen > Erklärung 1
Käufer will Ware haben, bestätigt diese zb. mit "okay machen wir so" / leistet Zahlung ggf. > Erklärung 2
=== Kaufvertrag zustande gekommen.
Wenn der Käufer jetzt aber ankommt nachdem er die Ware erhalten hat & sagt "ne will doch nicht mehr", dann ist das dass Problem des Käufers, denn, es gibt kein Widerrufsrecht per se. Zurücknehmen muss man es nur wenn man zb. Mängel verschwiegen hat oder die Ware von der Beschreibung abweicht / den Bildern etc.
Wichtig ist auch: Die Sachmängelhaftung muss korrekt ausgeschlossen werden.
Einfach zu schreiben "Privatverkauf, keine Rücknahme, Garantie, Gewährleistung" reicht da nämlich nicht & wäre zudem rechtlich unwirksam.
Hinzu kommt: Alles andere als BARZAHLUNG ist sowieso dumm auf eBay Kleinanz.
Auch über ebay Kleinanzeigen werden rechtsgültige Kaufverträge gem. BGB geschlossen:
https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
Allerdings kannst Du auch als Privatverkäufer bei einem verschwiegenen (oder nicht gesehenen Schaden / Mangel) die Sachmangelhaftung nicht ausschliessen:
https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
Da sich aus Deinen Kommentaren ergibt, dass Du über ebay Kleinanzeigen per Versand verkaufen möchtest, frage ich mich, warum Du nicht auf der sicheren Seite = Barzahlung bei Abholung bleibst:
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise.html
Du hast doch keine Möglichkeit über ebay Kleinanzeigen Käufer / Interessenten zu überprüfen. Da kann sich jeder anonym anmeldn.
Im Grunde ist der Vertrag gültig. Ein nee, gefällt mir doch nicht musst du nicht akzeptieren.
Es gibt aber dann doch eine Sache, bei der der Verkäufer das REcht auf Rückgabe und Geld zurück hat: Wenn du (oder halt ein Verkäufer) nachweislich falsche Angeben machst. Zum Beispiel ein Fake Shirt für original verkaufen. Oder du verkaufst (Beispiel) Lego und schreibst das alle Teile vorhanden sind und dann fehlten einige sogar relevante Teile.
Auch bei Verträgen die über eBay Kleinanzeiger geschlossen werden haben Sie als Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ist das Fahrrad defekt und der Verkäufer hat nicht darauf hingewiesen, können Sie ihre Mängelrechte geltend machen. Das Gesetz spricht dabei von Neulieferung, Reparatur, Wandelung, Minderung oder Schadensersatz.
Aber Vorsicht: Wenn es sich um einen privaten Verkäufer handelt kann der Verkäufer die Gewährleistung ausschließen.
Mal eben Kopiert:
Nur kopieren reicht nicht; man sollte es auch verstanden haben. Das Kopierte hat nämlich mal so gar nix mit der Frage zutun.
Das Gesetz spricht dabei von [...] Reparatur, Wandelung
Wo denn? Insbesondere von Wandelung spricht das Gesetz seit fast 20 Jahren nicht mehr.
Wenn du gewerblich handelst, steht den Käufern ein Widerrufsrecht zu. Ansonsten verbleiben die Mängelrechte, welche allerdings ausgeschlossen werden können unter Privaten.
Ob man gewerblich oder privat handelt ist nicht davon abhängig, ob man gebrauchte oder neue Sache verkauft.
Ja es ist privat, ich betreibe ja nicht wie auf Amazon Neuware, sondern verkaufe Gebrauchswaren