Wir haben Auf Kleinanzeigen die Möbel verkauft. Das Geld ist vom Verkäufer auf unser Konto überweisen worden. Nicht abgeholt Müssen wir zurück überweisen ?

4 Antworten

Behalte das Geld auf jeden Fall. Sie werden schon irgendwann kommen. Vielleicht machen die das Licht mit dem Hammer aus.

Moin,

ihr habt einen Vertrag geschlossen! Dieser besteht auch weiterhin. Ihr habt eure Pflicht erfüllt - das bereitstellen der Möbel zum abholen. Dafür habt ihr das Geld bekommen. Wenn der Käufer jetzt mit der Abnahme schlampt, dann ist das nicht euer Problem. Das ist die Verantwortung des Käufers. Setzt ihm eine Frist die Möbel abzuholen. Das Geld müsst ihr nicht zurückgeben, solange ihr die Abholung anbietet.

Geld behalten und eine Frist zum Abholen setzen.

Natürlich müsst ihr das Geld zurückgeben. Ihr könnt nach verstrichener Frist vom Kauf zurücktreten. Dann müsst ihr aber das Geld erstatten. Ihr könnt einen tatsächlich entstandenen Schaden (im Zweifel muss der beweisbar sein) vom Käufer fordern. Das kann ein Verdienstausfall für die 5 h und ein geringerer Verkaufspreis an einen anderen Käufer sein.


EphraimUlk  18.06.2020, 22:59

Warum müssen sie das Geld zurückgeben? Es besteht ein Vertrag. Wenn die andere Partei nicht deiner Vertragspflicht nachkommt, dann ist das erst mal nicht Pech das Verkäufers.

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KuarThePirat  18.06.2020, 23:42
@EphraimUlk

Genau, es besteht ein Vertrag... von dem kann man zurücktreten. Mit welchem Recht steht dann dem Verkäufer das ganze Geld zu?

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EphraimUlk  18.06.2020, 23:47
@KuarThePirat
  1. Niemand hat hier einen Rücktritt erklärt. Du solltest den Sachverhalt schon danach beurteilen, was drin ist. Nur weil man was nicjt abholt, tritt man nicht vom Vertrag zurück. Rücktritt muss man ausdrücklich erklären.
  2. es besteht nicht automatisch ein Rücktrittsrecht. Nur wenn dies vertraglich vereinbart wird oder gesetzlich besteht, etwa bei schlechtleistung. All das liegt aber nicht vor.

der Vertrag hat daher bestand. Das Geld kann behalten werden.

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EphraimUlk  19.06.2020, 07:32
@KuarThePirat

Ja klar. Sie dürfen aber eine Frist setzen, und wenn die frurchtlos verstreicht, dürften sie die Möbel sogar kostenpflichtig einlagern und das Geld vom Käufer zurückverlangen (bspw wenn ein Umzug ansteht und man die Möbel nicht mitnehmen möchte)

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