Kann man rausgeschmissen oder angezeigt werden von der Schule, wenn man sein Handy aufgeladen hat von der Steckdose?

6 Antworten

Das nennt sich grundsätzlich „Entziehung elektrischer Energie“, § 248c StGB.

Ist ein relatives Antragsdelikt, der Geschädigte müsste also i.d.R. Strafantrag stellen.

Ob der Geschädigte das verfolgt bzw. verfolgen lässt, steht auf einem anderen Blatt. Nachdem sich aber auch Kleinstbeträge bei entsprechender Häufigkeit zu merklichen Summen addieren können…

Die 0,01 bis 0,02 Cent für die Handy-Aufladung mögen hier etwas "untertrieben" sein, mir scheinen da 0,2 Cent auf Anhieb etwas realistischer. Aber das ändert grundsätzlich nichts an der real existierenden Groteske.

Im alltäglichen Schulbetrieb könnte diese absurde Diskussion immerhin noch den Unterricht in der Fächern Physik, Mathematik und Rechtslehre befruchten. An den produktiven wie unproduktiven Arbeitsstätten dagegen gedeiht sie erst zu abstrusen fruchtlosen Blüten:

Die mehr oder weniger weltfremde Rechtslage überlasse ich hier den kasuistisch routinierten Juristen. Dabei wäre noch zu beachten, dass zumindest im Außendienst der zweckmäßige Einsatz des geladenen Handys im Einzelfall dem Betrieb die zehntausendfache Geldsumme zurück spülen kann, die für die Handy-Aufladung investiert wurde.

Mir ist allerdings schon bekannt geworden, dass dieser Hundertstel Cent schon zu fristlosen Kündigungen geführt hat. Da geraten wohl die Größenverhältnisse heillos aus dem Blick:

Welche Strafe droht da erst dem Mitarbeiter, der sich beim schnellen Abschalten des Bürolichtes etwas unsportlich aufführt oder sich dabei womöglich gar minutenlang aufhalten lässt durch Mitarbeitergespräche? Ist während der Heizperiode die etwas unscharf kalkulierte Zeitverzögerung bei der Fensterlüftung ein hinreichender Kündigungsgrund, das Betreten der Arbeitsstätte mit ungereinigten Schuhsohlen angesichts der Reinigungskosten, oder umgekehrt das unziemlich lange Abstreifen der Schuhe vor der Bürotür während der Arbeitszeit? Wie sind die Betriebszeiten "stromfressender" Computer am Arbeitsplatz genau aufzurechnen gegen die Personalkosten durch periodisches Herunterfahren und erneutes Herauffahren des Computers zwecks Stromersparnis? Verfügen die Betriebe dafür überhaupt über die dazu erforderliche Software unter Einbezug von Home-Office-Zeiten, Gehaltsstufen und aktuellen Tarifabschlüssen?

Und wie ist letztlich die Arbeitszeitvergeudung juristisch zu bewerten durch ausgedehnte Diskussionen am Arbeitsplatz darüber, wie man sich in jeder nur denkbaren Situation kalkulatorisch der Gefahr entzieht, eine fristlose Kündigung zu erhalten wegen „Entziehung elektrischer Energie nach § 248c StGB" oder ähnlicher Regelungen? Erst ganz zu schweigen von den verwaltungsintern generierten Arbeitszeit- und Materialkosten durch einschlägige Verordnungen und Rundbriefe samt Gerichtsprozessen!

Juristen mögen hier argumentieren, die permanente präzise Energiekosten-Kalkulation sei im Alltag nicht menschenmöglich und weitgehend allen individuellen Intentionen entzogen. Dagegen unterliege das Handy-Aufladen auf fremde Kosten einer unzweifelhaften Absicht.

Nach dieser Logik dürfte ich mir dann auch den rostigen Cent, den ich absichtlich aus der Gosse auflese, keinesfalls aneignen, um mich nicht der Fundunterschlagung schuldig zu machen. Den bringe ich besser brav zum nächstgelegenen Fundbüro unter Vorlage meiner Fahrtkosten und lasse ein Fundereignis-Protokoll anfertigen samt schriftlichem Antrag auf den mir zustehenden Finderlohn. Bei dem dazu verwendeten Behördenpapier ist letztlich auch noch der so generierte CO2-Ausstoß zur errechnen für die CO2-Umlage nach EU-Vorschriften. Da sind einige Kosten gegen meinen Finderlohn aufzurechnen. Unter dem Strich bleibe ich noch etwas schuldig. Dazu ergeht letztlich eine gesonderte Rechnung an mich, mit Durchschrift für den Steuerberater. Ordnung muss sein!

Da würde der Jurist ein zwingendes Gebot der Verhältnismäßigkeit anmahnen, weil für ihn hier die Unverhältnismäßigkeit offenbar wird.

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Ich erwarte auch von einem Amtsrichter nicht viel mehr Einsicht in die Energiekostenkalkulation, wie sie von breiten Bevölkerungsschichten praktiziert wird. Ich fand hier auf GF schon das ernsthafte Problem eines Fragestellers, der eine Rechnung über mehrere tausend Euro erhielt, weil er angeblich tagelang ein Handykabel ohne jeden sekundären Anschluss in einer fremden Steckdose stecken ließ, und das noch nicht einmal mit Absicht!

Zu dem Thema habe ich mich auf GF schon andernorts ausgiebig ausgelassen, besonders über die weit verbreitete Praxis, unglaublich viel Energie zu verschwenden im Namen der Energieersparnis - mit esoterischen Rezepten und Ritualen.

Streng genommen ist es Diebstahl, mit entsprechenden Konsequenzen (außerdem wg. Brandschutzangelegenheiten eh schon nicht erlaubt)

Streng genommen ist das Stromdiebstahl.

Gab bei uns in der Firma mal richtig Stress.

Im Normalfall sollte nichts passieren aber es ist nicht erlaubt. Kann schon Ärger geben, aber vermutlich keinen all zu großen.

Sag das es ein Notfall war, nicht mehr vorkommt und fertig.


Marco79100  22.09.2021, 13:31

Würde es erlaubt werden, wenn man den Lehrer oder Chef fragt, also gesetzlich? Oder ist das ein allgemeines Gesetz für die Versicherung?

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SirPanda  22.09.2021, 13:32
@Marco79100

In der Firma geht es darum:

Strom, der geklaut wird für ein Privatgerät auf Kosten der Firma.

Aufladen, von einem Privatgerät in der Firma.

Aufladen MIT einem Privatgerät wo nicht vom Elektriker geprüft ist.

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Aoeteroaner  22.09.2021, 15:54
@SirPanda

Da gabs vor langer Zeit sogar Kündigungen, die gerichtlich bestätigt wurden

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Nein.